Im Rahmen der Hausratversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Fahrrad die folgenden Bestimmungen bezüglich des versicherten und nicht versicherten Umfangs:
- Versicherte Sachen
Sie haben Versicherungsschutz für folgende Fortbewegungsmittel:
• Fahrräder
• Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs) bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
• Fahrradanhänger
Geliehene oder gemietete Fortbewegungsmittel sind versichert, wenn der Eigentümer bzw. die Eigentümerin bei Ihnen eine Schadenersatzforderung geltend macht.
Beispiel: Im Urlaub mieten Sie sich ein Mountainbike, das Ihnen gestohlen wird. Der Vermieter fordert von Ihnen Ersatz. Dies gilt auch, wenn Ihnen ein Fahrrad von einem Leasinggeber übergeben wurde.
Versichert sind auch:
• Fahrradzubehör (beispielsweise Pumpe, Fahrradkorb), wenn dies zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wird
• Fahrradteile (beispielsweise Reifen, Akku)
Nicht versichert sind versicherungspflichtige Fahrzeuge, für die Sie eine Kraftfahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) abschließen können.
- Versicherte Gefahren und Schäden
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Diebstahl Schäden durch Diebstahl, wenn Ihr Fortbewegungsmittel durch ein Schloss gesichert war.
Abhandenkommen im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens
Schäden, wenn Ihr Fortbewegungsmittel abhandenkommt, während es sich in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte und ausgeschlossene Risiken / Hausratversicherung Zusatzbaustein Fahrrad
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