Im Rahmen der Hausratversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Notfallservice die folgenden Bestimmungen für Leistungen im Notfall:
In einem Notfall, der während der Vertragslaufzeit eintritt, sind die nachfolgenden Leistungen versichert:
Leistungen Was ist versichert?
Schlüsseldienst Das Öffnen Ihrer Wohnungstür und/oder Haustür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn dies erforderlich ist. Beispiel: Ihnen ist der Schlüssel im Schloss abgebrochen. Sie haben sich ausgesperrt und Ihr Partner ist nicht erreichbar. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Rohrreinigungs-Service Die Beauftragung einer Rohrreinigungsfirma, sofern ihr Einsatz wegen verstopfter Abflussrohre erforderlich ist. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Sanitär-Installateur-Service
Der Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes ist in folgenden Fällen versichert:
• Das Kalt- oder Warmwasser kann nicht mehr abgestellt werden.
• Die Kalt- oder Warmwasserversorgung ist unterbrochen.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Nicht versichert ist die ordentliche Instandhaltung und Wartung der Sanitär-Installation des versicherten Gebäudes.
Elektro-Installateur-Service
Der Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes bei Defekten an Leitungen und Zubehör der Stromversorgung des Versicherungsortes, wenn erforderlich. Beispiel: Eine Sicherung im Haus ist defekt. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Schädlingsbekämpfung
Die Bekämpfung von tierischen Schädlingen am Versicherungsort durch eine Fachfirma, wenn erforderlich. Beispiel: Der Mäusebefall oder eine Marderentfernung kann nur durch eine Fachfirma beseitigt werden.
Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern
Die fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung von Wespen- oder Hornissennestern, die sich im oder außen am Versicherungsort befinden. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall. Wir leisten nicht, wenn aus rechtlichen Gründen das Wespen- oder Hornissennest nicht entfernt werden darf.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4 Ihrer Hausratversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Notfallleistungen im Überblick / Hausratversicherung Zusatzbaustein Notfallservice
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