Im Tarif Zusatzbaustein Elementar der Hausratversicherung der Allianz gelten die folgenden Regelungen bezüglich der Vereinbarung besonderer Selbstbeteiligungen:
Wir können für bestimmte Versicherungsorte die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung für den Zusatzbaustein Extremwetterschutz verlangen. Im Falle eines Umzugs gilt für den Zusatzbaustein Extremwetterschutz ergänzend zu Ziffer 6.1 Ihrer Hausratversicherung Folgendes:
Ab Umzugsbeginn gilt diejenige Selbstbeteiligungsregelung, die unser Tarif für den Ort vorsieht, an dem die neue Wohnung liegt. Erhöht sich hierdurch mindestens bei einer der im Zusatzbaustein Extremwetterschutz versicherten Gefahren die Selbstbeteiligung, gilt: Sie können den Zusatzbaustein Extremwetterschutz innerhalb eines Monats kündigen. Ziffer 6.1.4 Ihrer Hausratversicherung gilt hierbei sinngemäß.
Wenn für den Zusatzbaustein Extremwetterschutz eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, gilt: Die im Versicherungsfall nach dem gesamten sonstigen Vertragsinhalt berechnete Entschädigung wird noch um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Selbstbeteiligungen – Sonderregelungen / Hausratversicherung Zusatzbaustein Elementar
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