Im Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz gelten für versicherte Sachen die folgenden Bestimmungen:
Versichert ist der gesamte Hausrat.
Versichert sind auch Sachen, die anderen gehören.
Beispiel: Der Hausrat Ihrer Familienangehörigen, aber auch Sachen von Besuchern sind versichert. Das gilt auch für gemietete Gegenstände.
Bei Wohngemeinschaften und Untermieter:innen ist der Hausrat aller Bewohner:innen mitversichert, wenn Sie als Versicherungsnehmer:in die gesamte Wohnung versichern.
Zum Hausrat gehören die folgenden versicherten Sachen:
Versicherte Sachen Was ist das genau?
Sachen im Haushalt Alle Sachen, die Sie in Ihrem Haushalt privat nutzen, gebrauchen oder verbrauchen.
Beispiel: Möbel, Geschirr, Kleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel
Wertsachen Wertsachen und Bargeld.
Beispiel: Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände
Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Diese finden Sie unter Ziffer 2.4.2.
Nicht versichert sind jedoch Sachen, die durch eine spezielle Versicherung versichert sind.
Beispiel: Kunstgegenstände, Schmucksachen oder Uhren, für die eine eigene Versicherung besteht.
Eingebaute Sachen Das sind in das Gebäude eingefügte Sachen.
Beispiel: Einbaumöbel, Einbauküchen, Treppenlifte, Rampen
Dies gilt aber nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Sie haben als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in diese Sachen auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen.
• Sie tragen aufgrund dessen hierfür auch die Gefahr.
Antennen, Markisen und Sicherungsanlagen Privat genutzte:
• Antennen- und Sat-Anlagen
• Markisen
• technische, optische und akustische Sicherungsanlagen
Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Wallboxen, Balkonkraftwerke Privat genutzte:
• Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen
• mobile Photovoltaikanlagen, die sich am oder auf einem Balkon befinden
Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Kleine Motorfahrzeuge Kleine Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
• für das Fahrzeug ist kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich
Beispiel: Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec), Rasenmäher, Spielfahrzeuge, Rollstühle mit Motor.
Nicht versichert sind jedoch andere Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger.
Luft- und Wasserfahrzeuge Folgende Luft- und Wasserfahrzeuge:
• Flugmodelle und Drohnen
• Fall- und Gleitschirme
• Flugdrachen
• Kanus
• Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren
• Surfgeräte
Andere als die genannten Luft- und Wasserfahrzeuge sind nicht versichert.
Beruflich und gewerblich genutzte Sachen Zusätzlich sind folgende beruflich oder gewerblich genutzte Sachen in der Wohnung (beispielsweise Arbeitszimmer) versichert:
• Arbeitsgeräte wie Computer, Werkzeuge oder Maschinen
• beruflich oder gewerblich genutzte Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische oder Aktenschränke
Abweichend von Ziffer 3.1 besteht für diese Sachen jedoch kein Versicherungsschutz in Räumen von Nebengebäuden.
Haustiere Tiere, die üblicherweise in der Wohnung gehalten werden.
Beispiel: Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Schildkröten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Sachen / Hausratversicherung Basis
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