Nach einem Schadenfall in der Hausratversicherung Smart der Allianz haben sowohl Sie als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, warum die Textform erforderlich ist und ab wann eine Kündigung im Versicherungsfall tatsächlich wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung:
- Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
- Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, ist keine Seite gezwungen, den Vertrag fortzuführen. Sowohl Sie als versicherte Person als auch die Allianz dürfen den Hausratvertrag beenden. Wichtig ist dabei, dass die Kündigung schriftlich nachvollziehbar erfolgt und innerhalb der vorgesehenen Frist beim jeweils anderen ankommt. Je nachdem, wer kündigt, endet der Vertrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen – also sowohl Sie als auch die Allianz.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllt die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wann wird meine eigene Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Wann wird eine Kündigung durch die Allianz wirksam?
Wenn die Allianz kündigt, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.