Im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz wird der Beitrag einmal im Kalenderjahr überprüft und nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik neu kalkuliert. Erfahren Sie, wie sich Ihr Beitrag dabei erhöhen oder senken kann, wann eine Anpassung wirksam wird und welches Kündigungsrecht Ihnen bei einer Beitragserhöhung zusteht.
Wie wird die Höhe der Beitragsanpassung ermittelt?
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir gehen dazu wie folgt vor:
- Wir fassen die Hausratversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammen.
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
- Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung.
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
- Soweit Preissteigerungen in die Anpassung der Versicherungssumme (siehe Ziffer 7.1) einfließen, werden diese bei der Neukalkulation nicht erneut berücksichtigt.
Anpassung des Beitrags
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Wirksamwerden der Anpassung
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Kündigungsrecht
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz schaut sich einmal im Jahr an, wie sich Schäden und Kosten entwickelt haben, und rechnet die Beiträge bestehender Verträge neu durch. Ergibt sich dabei ein geringerer Bedarf, sinkt Ihr Beitrag; ergibt sich ein höherer Bedarf, kann er steigen. Eine solche Änderung greift erst mit dem nächsten Versicherungsjahr. Steigt Ihr Beitrag, dürfen Sie den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist nach der Mitteilung kündigen.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag im Tarif Smart überprüft?
Die Beiträge bestehender Verträge werden einmal im Kalenderjahr überprüft (Neukalkulation).
Kann mein Beitrag durch die Neukalkulation auch sinken?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
Ab wann gilt eine Beitragsänderung?
Die sich aus der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Wann muss mich die Mitteilung über eine Beitragserhöhung erreichen?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.