Im Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen zur Neukalkulation des Beitrags:
- Wie wird die Höhe der Beitragsanpassung ermittelt?
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir gehen dazu wie folgt vor: Wir fassen die Hausratversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammen. Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen. Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Außerdem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden. Soweit Preissteigerungen in die Anpassung der Versicherungssumme (siehe Ziffer 7.1) einfließen, werden diese bei der Neukalkulation nicht erneut berücksichtigt.
- Anpassung des Beitrags
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
- Wirksamwerden der Anpassung
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
- Kündigungsrecht
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Beitragsneukalkulation / Hausratversicherung Basis
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