Im Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für versicherte Gefahren:
In Ihrer Hausratversicherung haben Sie die nachfolgend genannten Gefahren versichert. Die Hausratversicherung bezahlt, wenn versicherte Sachen infolge einer versicherten Gefahr zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung infolge Gewitter
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Brand Brand ist ein Feuer.
Beispiel: Ihr Haus wird durch einen Brand beschädigt.
Versichert sind auch Feuernutzwärmeschäden. Dies sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Nutzfeuer oder Nutzwärme entstehen.
Beispiel: Fett entzündet sich in der Pfanne und steckt die Küche in Brand.
Explosion, Implosion und Verpuffung Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.
Beispiel: Eine Silvesterrakete explodiert im Haus.
Implosion ist der plötzliche Zusammenfall eines Hohlkörpers durch Unterdruck.
Sengschäden Örtlich begrenzter Schaden durch Hitzeeinwirkungen oder Glut (Seng- und Schmorschaden).
Beispiel: Durch die Glut einer Zigarette wird Ihre Couch beschädigt.
Rauch- und Rußschäden Rauch und Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig in Ihrem Gebäude austritt.
Beispiel: Rauch tritt aus der Heizungsanlage aus, weil diese defekt ist.
Blitzschlag Unmittelbarer Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Beispiel: Ein Blitz schlägt in die elektrische Leitung Ihres Hauses ein und beschädigt angeschlossene Geräte.
Kurzschluss und Überspannung bei Gewitter Infolge eines Gewitters auftretende Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen.
Beispiel: Ein Blitz schlägt in das öffentliche Stromnetz ein und beschädigt Ihren Fernseher.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Leitungswasserschäden
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Wasserschaden (Leitungswasser) Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist, aus:
• wasserführenden Rohren aller Art, Leitungen, Schläuchen und Einrichtungen
Beispiel: Wasser- und Heizungsrohre, Regenfallrohre, Waschmaschinenschlauch, Warmwasserspeicher, überlaufende Badewannen
• Heizungs- oder Klimaanlagen
• Aquarien, Wasserbetten und mit Wasser betriebenen Dekorationsgegenständen
Beispiel: Zimmerbrunnen
Versichert sind auch:
• Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen
• Wasserdampf
Ausgenommen davon sind Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen:
• Schäden durch Rückstau von Wasser aus Rohren der öffentlichen Abwasserkanalisation
• Schäden durch Erdfall oder Erdrutsch
Ausnahme: Leitungswasser hat den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht.
• Schäden durch Schwamm. Als Schwamm gelten alle Arten von Hausfäulepilzen, insbesondere Echter Hausschwamm, Brauner Kellerschwamm und Porenschwamm.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Rohrbruch- und Frostschäden
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Rohre im Gebäude Bruch- und Frostschäden an allen innerhalb von Gebäuden befindlichen wasserführenden Rohren (auch flexible Rohre).
Beispiel: Aufgrund eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Temperatursturzes platzt ein Rohr im Haus.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
• Sie haben diese Rohre als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in auf Ihre Kosten angeschafft oder übernommen.
• Sie tragen für diese Rohre die Gefahr.
Versicherungsschutz besteht nur, soweit Sie nicht Ersatz aus einer Wohngebäudeversicherung beanspruchen können.
Sanitäre Einrichtungen, Heizungen, Anlagen im Gebäude Frostschäden an:
• sanitären Einrichtungen sowie deren Anschlussschläuchen
Beispiel: Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen
• Heizungs- oder Klimaanlagen
Beispiel: Heizkörper, Boiler
• Lösch- oder Berieselungsanlagen
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
• Sie haben diese Anlagen als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in auf Ihre Kosten angeschafft oder übernommen.
• Sie tragen für diese Anlagen die Gefahr.
Versicherungsschutz besteht nur, soweit Sie nicht Ersatz aus einer Wohngebäudeversicherung beanspruchen können.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Sturm und Hagel
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Sturm Wir gehen von Sturm aus, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
• Der Wetterdienst stellt mindestens Windstärke 7 (ab 50 km/h) am Versicherungsort fest.
• Sie können nachweisen, dass in Ihrer Nachbarschaft durch Sturm Schäden an intakten Gebäuden oder Bäumen aufgetreten sind.
• Sie können nachweisen, dass wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Versichert sind Schäden, die auf folgende Weise entstehen:
• durch unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen
• dadurch, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft
Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
Hagel Hagel ist fester Niederschlag in Form von Eiskörnern.
Versichert sind Schäden, die auf folgende Weise entstehen:
• durch unmittelbare Einwirkung des Hagels auf versicherte Sachen
• dadurch, dass Sturm oder Hagel Gegenstände auf versicherte Sachen werfen.
Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen:
• Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn die Öffnungen durch einen versicherten Sturm oder Hagel entstanden sind.
• Sturmflut
• Lawinen oder Schneedruck
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Tipp: Manchmal können Präventionsmaßnahmen dazu beitragen, dass Schäden durch Naturgefahren vermieden oder verringert werden. Was Sie tun können und welche Vorteile dies bringen kann, erfahren Sie auf www.allianz.de.
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch und Raub
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Einbruch Ein Dieb bzw. eine Diebin bricht in einen Raum eines Gebäudes ein. Hierunter fällt auch, wenn er bzw. sie einsteigt oder mit einem entwendeten oder unberechtigt nachgemachten Schlüssel eindringt.
Beispiel: Eine Diebin klettert über das Regenfallrohr in den ersten Stock und entwendet Bargeld.
Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes Ein Dieb bzw. eine Diebin bricht ein Behältnis in einem Raum eines Gebäudes auf. Hierzu verwendet er bzw. sie seine bzw. ihre Muskelkraft, Werkzeuge, entwendete oder unberechtigt nachgemachte Schlüssel.
Beispiel: Unberechtigtes Öffnen eines Tresors mit einem mitgebrachten Schlüssel
Einschleichen oder Verborgen halten Ein Dieb bzw. eine Diebin entwendet aus einer verschlossenen Wohnung Sachen, nachdem er bzw. sie sich dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hat.
Vandalismus nach Einbruch Ein Dieb bzw. eine Diebin beschädigt vorsätzlich versicherte Sachen in Ihrem Haushalt nach einem der oben genannten Ereignisse.
Beispiel: Der Dieb zerstört Möbel in Ihrer Wohnung.
Raub Der Täter bzw. die Täterin wendet gegen Sie Gewalt an. Er bzw. sie schaltet Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen aus oder erhält sich damit den Besitz bereits gestohlener Sachen.
Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib und Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen.
Nicht versichert sind erst auf Verlangen des Täters bzw. der Täterin herbeigeschaffte Sachen.
Beispiel: Erpressen von Lösegeld
Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft Der Täter bzw. die Täterin nimmt versicherte Sachen weg, weil Ihre Widerstandskraft unmittelbar vor der Wegnahme durch eine der folgenden Ursachen ausgeschaltet war:
• durch einen Unfall
• durch eine sonstige nicht verschuldete Ursache
Beispiel: Ohnmacht, Herzinfarkt
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Anprall von Luftfahrzeugen
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Anprall von Luftfahrzeugen Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen durch den Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen.
Auch wenn versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, besteht Versicherungsschutz.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Gefahren / Hausratversicherung Basis
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