Im Tarif Premium der Hausratversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für den Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsortes (Außenversicherung):
Außerhalb des Versicherungsortes ist Ihr Hausrat wie folgt versichert (Außenversicherung):
Versicherungsumfang Was fällt darunter?
Zeitlich und der Höhe nach begrenzter Versicherungsschutz weltweit Ihr Hausrat ist auch außerhalb Ihres Versicherungsortes weltweit für einen vorübergehenden Zeitraum von 6 Monaten versichert. Ihr Hausrat ist außerhalb Ihres Versicherungsortes bis 50 % der Versicherungssumme, jedoch maximal von 150.000 Euro versichert.
Zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz weltweit Für Folgendes gilt zeitlich uneingeschränkter, weltweiter Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme: • Hausrat außerhalb der versicherten Wohnung, wenn Sie sich in Ausbildung, Studium oder freiwilligem Sozial- und Wehrdienst befinden und keinen eigenen Haushalt führen • Sportsachen, wenn sie sich in einem abgeschlossenen Raum oder verschlossenen Behältnis befinden Beispiel: Sie haben Ihr Boot im Ausland dauerhaft im Bootshaus gelagert. Im Winter wird eingebrochen. • Hausrat, den Sie aufgrund eines bevorstehenden oder eingetretenen Versicherungsfalls in Sicherheit bringen, um den Schaden zu mindern Beispiel: Ihr Haus brennt und Sie retten Ihren Hausrat in den Garten.
Besonderheiten für bestimmte Wertsachen unterwegs Wenn sie bestimmte Wertsachen außerhalb des Versicherungsortes mitführen, gilt eine besondere Entschädigungsgrenze von 10.000 Euro. Dies gilt für: • Schmucksachen • Armband- und Taschenuhren • Edelsteine, Perlen • Gold und Platinmetalle Die Entschädigungsgrenze erhöht sich auf 30.000 Euro, wenn Sie zusätzlich eine der folgende Voraussetzungen erfüllen: • Diese Wertsachen werden bestimmungsgemäß getragen oder in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt. • Sie haben diese Wertsachen einem Juwelier zur Schätzung, Reparatur, Umarbeitung oder zu ähnlichen Zwecken übergeben. • Diese Wertsachen befinden sich im Kofferraum oder einem anderen von außen nicht einsehbaren Bereichen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs. • In einem Hotel, Ferienhaus oder auf Passagierschiffen bewahren Sie diese Wertsachen in einem verschlossenen Zimmersafe oder einem ähnlichen Behältnis auf.
Besonderheiten für Wertsachen in Bankschließfächern Wertsachen in einem Bankschließfach in Deutschland sind zeitlich unbegrenzt bis zu einem Betrag von 100.000 Euro versichert. Ausnahme: Bargeld. Dies ist in einem Bankschließfach bis 20.000 Euro versichert.
Besonderheiten für Sachen im Garten Garteninventar auf dem Grundstück der versicherten Wohnung ist zeitlich unbegrenzt bis zur Versicherungssumme versichert. Zum Garteninventar gehören folgende versicherte Sachen: • Gartenmöbel • Gartengeräte, die zur Pflege des Gartens dienen Beispiel: Rasenmäher, Heckenscheren, Baumsägen, Leitern, Rechen, Schaufeln • Sonstiger Hausrat, der sich üblicherweise in einem Garten befindet Beispiel: Wäsche, die Sie zum Trocknen oder Lüften im Garten aufhängen; Kinderspielzeug, Spielgeräte, Trampoline • gelagerte Sportgeräte • Sachen, die für die Nutzung im Garten hergestellt wurden und dauerhaft im Garten stehen oder dort genutzt werden Beispiel: Wäschespinnen, Grillgeräte, Zierbrunnen, Pflanzen in Zierkübeln, Faltpavillon • Antennenanlagen, Markisen sowie technische, optische und akustische Sicherungsanlagen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen Nicht zum Garteninventar zählen: • bauliche Grundstücksbestandteile, die mit dem versicherten Grundstück dauerhaft fest verbunden sind. Ausnahme: fest verbaute Spielgeräte • gewerblich genutzte Sachen. Dazu gehören Arbeitsgeräte, Handelswaren und Einrichtungsgegenstände, die Ihrem Beruf oder Gewerbe dienen. • Wertsachen gemäß Ziffer 2.4.2.1 (beispielsweise Künstlerbronzen)
Erweiterte Deckung für Gartenlauben und Kleingärten Versichert ist Hausrat in Gartenlauben und Garteninventar in Kleingärten. Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen: • Die Größe des Kleingartens beträgt maximal 400 qm. • Die Gartenlaube ist maximal 24 qm groß und ist nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind • bauliche Grundstücksbestandteile, die mit dem versicherten Grundstück dauerhaft fest verbunden sind. Ausnahme: fest verbaute Spielgeräte • gewerblich genutzte Sachen. Dazu gehören Arbeitsgeräte, Handelswaren und Einrichtungsgegenstände, die Ihrem Beruf oder Gewerbe dienen. • Fahrräder, Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs) bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit, Fahrradanhänger • Wertsachen gemäß Ziffer 2.4.2.1 Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 10.000 Euro begrenzt.
- Was leisten wir im Versicherungsfall?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Außenversicherung / Hausratversicherung Premium
Weitere Informationen zu Allianz Hausratversicherung Tarife