Im Rahmen der Hausratversicherung der Allianz gilt im Tarif Zusatzbaustein Glas Hausrat Folgendes für die versicherten Gegenstände:
Dieser Zusatzbaustein schützt die Mobiliar- und die Gebäudeinnenverglasung Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Wohnung. Voraussetzung ist, dass die Verglasungen fertig eingesetzt oder vollständig montiert sind. Im Einzelnen sind versichert:
Versicherte Sachen Was ist das genau?
Mobiliarverglasungen Scheiben und Platten aus Glas, die sich am Mobiliar befinden oder selbst Mobiliar darstellen. Beispiel: Spiegel, Scheiben von Vitrinen, Glastischplatten, Aquarien, Sichtfenster von Backöfen
Gebäudeinnenverglasungen Scheiben und Platten aus Glas, die sich innerhalb des versicherten Gebäudes oder der versicherten Wohnung befinden und mit diesen verbunden sind. Beispiel: Glastüren, Glastrennwände, Glasscheiben von Duschkabinen
Sonstige Versichert sind auch:
(1) Kunststoffscheiben von Duschkabinen
(2) Glaskeramik- und Induktions-Kochfelder inklusive dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile
(3) Möbel- und Waschtische aus Glas, Plexiglas und Acryl
Glashalte- und Zierleisten Versichert sind Schäden an Glashalte- und Zierleisten unter folgenden Voraussetzungen:
(1) Diese sind im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Glasschaden entstanden.
(2) Diese sind bei der Glasreparatur entstanden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Sachen / Hausratversicherung Zusatzbaustein Glas Hausrat
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