Im Tarif Premium der Hausratversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen zu Leistungsausschlüssen und Leistungseinschränkungen:
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
- Welche Schäden sind nicht versichert?
Immer ausgeschlossen - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen - sind:
Ausschlüsse Was fällt darunter?
Krieg und innere Unruhen Schäden durch: • Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand Ausnahme: Schäden durch Explosion konventioneller Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg werden ersetzt. Beispiel: Blindgänger • innere Unruhen
Kernenergie Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Sturmflut Schäden durch Sturmflut.
Schädlinge und Ungeziefer aller Art Schäden durch Schädlinge und Ungeziefer aller Art sowie Mikroorganismen.
Haustiere Schäden durch Haustiere. Daraus entstehende Folgeschäden sind jedoch mitversichert. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden an Haustieren, die durch unsachgemäße Behandlung oder durch Krankheit entstehen. Beispiel: Ihr Tier wird falsch gefüttert und stirbt.
Klimaeinwirkung Schäden durch Einwirkung von: • Luftfeuchtigkeit • Lufttrockenheit • Licht • sonstigen Strahlen
Verschleiß Schäden an versicherten Sachen durch: • normale Abnutzung • Verschleiß
Sachmängel Schäden durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit einer versicherten Sache.
Hoheitliche Verfügungen Schäden durch Verfügungen von hoher Hand. Beispiel: Beschlagnahme
Sehhilfen Schäden an Sehhilfen.
Datenträger, Daten und Programme Schäden an Datenträgern aller Art mit den darauf befindlichen Daten und Programmen.
Herbeigeschaffte Sachen Schäden an versicherten Sachen, die aufgrund Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben erst auf Verlangen des Täters bzw. der Täterin an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme herbeigeschafft wurden. Beispiel: Erpressen von Lösegeld
- Welche besonderen Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
- Definition Wertsachen
Unter Wertsachen verstehen wir folgende Sachen: • Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge • Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere • Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen • alle Sachen aus Gold oder Platinmetallen • Kunstgegenstände (beispielsweise Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) • alle Sachen aus Silber • sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), mit Ausnahme von Möbeln
- Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Für alle Wertsachen gilt: Die allgemeine Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall insgesamt 50 % der Versicherungssumme, jedoch maximal 100.000 Euro.
Besondere Entschädigungsgrenze für offene Aufbewahrung: Die Entschädigung für bestimmte Wertsachen ist zusätzlich wie folgt begrenzt, wenn Sie diese außerhalb eines Wertschutzschranks (beispielsweise Tresor) aufbewahren.
Dann gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
Wofür? Maximale Entschädigung bei Aufbewahrung außerhalb von Wertschutzschränken
Bargeld und auf Geldkarten (beispielsweise Chipkarten) geladene Beträge 5.000 Euro
Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine und Perlen
Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere insgesamt 50.000 Euro
Alle Sachen aus Gold- oder Platinmetalle
Wenn Sie diese Wertsachen in einem geeigneten Wertschutzschrank verschlossen aufbewahren, gilt: Diese sind bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert. Maximal erstatten wir 100.000 Euro. Die Höchstgrenze für Bargeld bleibt jedoch bei 5.000 Euro.
Geeignete Wertschutzschränke sind: • mehrwandige Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg • eingemauerte Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür • Wertbehältnisse gemäß VdS Schadenverhütung GmbH Grad I
- Naturalersatz bei Wertsachen
Bei Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteinen und Perlen sind wir berechtigt, Naturalersatz zu leisten. Naturalersatz bedeutet, dass wir im Leistungsfall einen Austausch selbst vornehmen dürfen. Können wir keinen geeigneten Ersatz bieten, bestimmt sich unsere Ersatzpflicht nach Ziffer 4.
- Welche besondere Entschädigungsregelungen gelten für elektronische Geräte?
Wenn elektronische Geräte durch einen Versicherungsfall beschädigt werden oder abhanden kommen gelten folgende besonderen Regelungen.
Versicherungsumfang Was fällt darunter?
Höchstleistung je Versicherungsfall Wir ersetzen einen Schaden bis zu maximal 30.000 Euro je Versicherungsfall.
Besondere Selbstbeteiligung Wir kürzen die Entschädigung um eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Wir verzichten auf den Abzug, wenn die Ursache der Beschädigung nicht von einer Person verursacht wurde.
Ersatzgerät oder Reparatur bei Elektronik (Naturalersatz) Bei elektronischen Geräten (beispielsweise Laptop, Smartphone) sind wir berechtigt, Naturalersatz zu leisten. Naturalersatz bedeutet, dass wir im Leistungsfall einen Dienstleister mit der Reparatur oder dem Austausch beauftragen. Im Falle des Austausches erhalten Sie ein mindestens gleichwertiges Ersatzgerät. Sie erhalten auf dieses Gerät eine Garantie von zwölf Monaten. Können wir kein geeignetes Ersatzgerät zur Verfügung stellen, bestimmt sich unsere Ersatzpflicht nach Ziffer 4. Bei Naturalersatz wird der beauftragte Dienstleister die Selbstbeteiligung bei Ihnen einfordern, bevor er Ihnen das Ersatzgerät ausliefert.
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Vorsatz Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Grobe Fahrlässigkeit Auch wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen, leisten wir im vollen Umfang. Das gilt allerdings nicht: • wenn Sie Ihre Obliegenheiten nach den Ziffern 5.1, 5.2 oder 2.3.2.1 bis 2.3.2.3 verletzen oder • bei Gefahrerhöhungen nach Ziffer 6.5.
- Wo bin ich versichert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsausschlüsse & Einschränkungen / Hausratversicherung Premium
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