Im Tarif Premium der Hausratversicherung der Allianz gelten die folgenden Regelungen bezüglich erstattungsfähiger Kosten und zusätzlicher Mehrleistungen:
- Versicherte Kosten
Ihre Hausratversicherung übernimmt für Sie auch die folgenden Kosten, wenn diese nach einem Versicherungsfall erforderlich sind und tatsächlich anfallen:
Welche Kosten? Was ist das genau?
Aufräumungs- und Entsorgungskosten Kosten, um beschädigte versicherte Sachen aufzuräumen oder abzubrechen. Hierzu gehört auch, sonstige Reste der versicherten Sachen wegzuräumen oder fachgerecht zu entsorgen.
Bewegungs- und Schutzkosten Kosten für das Bewegen, Verändern und Schützen von Sachen. Voraussetzung ist, dass dies zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von beschädigten versicherten Sachen erforderlich ist. Beispiel: Die Zimmerdecke muss nach einem Wasserschaden gestrichen werden. Dazu müssen die Möbel im Zimmer abgedeckt werden. Auch versichert sind Kosten für provisorische Reparaturen zum Schutz versicherter Sachen.
Transport- und Lagerungskosten Kosten für den Transport von versicherten Sachen an einen anderen Ort und die Einlagerung von diesen Sachen bis maximal 24 Monate. Voraussetzung ist, dass die Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.
Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens, soweit dies den Umständen nach geboten war. Wir erstatten diese Kosten auch dann, wenn sie zusammen mit der sonstigen Entschädigung höher sind als die Versicherungssumme. Wenn Sie einen Sachverständigen bzw. eine Sachverständige heranziehen, gilt: Wir erstatten diese Kosten nur, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich verpflichtet oder von uns aufgefordert worden sind.
Schlossänderungskosten Kosten für die Änderung eines Schlosses, wenn Schlüssel durch ein versichertes Ereignis oder einfachen Diebstahl abhandengekommen sind. Dies gilt für folgende Schlüssel: • Schlüssel für Türen der versicherten Wohnung • Schlüssel für Wertsachen-Behältnisse (beispielsweise einen Tresor) in der versicherten Wohnung • Schlüssel zu Gemeinschaftsräumen auf dem Versicherungsgrundstück Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall maximal 30.000 Euro.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden Kosten für Reparaturen von Schäden am Gebäude und innerhalb der Wohnung, die: • durch Einbruch, Raub oder den Versuch entstanden sind oder • durch Vandalismus nach einem Einbruch entstanden sind.
Reparatur von Schäden durch Leitungswasser Kosten für Reparaturen in Wohnungen, um Schäden durch Leitungswasser an folgenden Gegenständen zu beseitigen: • Bodenbeläge • Innenanstriche • Tapeten Voraussetzung ist: Es handelt sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung.
Hotel- oder Übernachtungskosten Kosten für Hotelübernachtung oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten. Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist. Beispiel: Eine Übernachtung in einem Hotel ist erforderlich, weil Ihr Bad oder Ihre Küche nicht mehr nutzbar ist. Wir erstatten die Übernachtung ohne Frühstück. Das gilt auch, wenn nur ein Gebäudeschaden und kein Schaden am Hausrat vorliegt. Wir übernehmen diese Kosten jedoch maximal für 24 Monate. Die Kosten werden nur ersetzt, soweit Sie nicht Ersatz aus einem anderen Versicherungsvertrag verlangen können.
Mehrkosten für die Rückreise aus dem Urlaub Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig Ihre Reise (Urlaubs- oder Dienstreise) abbrechen. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 1.000 Euro übersteigt. Wir erstatten angemessene Fahrtmehrkosten zum Schadensort und gegebenenfalls zurück an den Urlaubsort oder Ort der Dienstreise. Die Angemessenheit richtet sich nach den Umständen und insbesondere der Dringlichkeit der Rückreise.
Umzugskosten Kosten für Ihren Umzug, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: • Ihre ständig bewohnte Wohnung ist durch einen Versicherungsfall dauerhaft unbewohnbar geworden. • Sie müssen deswegen umziehen.
Hilfeleistungen im Haushalt Wenn Sie aufgrund eines Versicherungsfalls körperlich nicht in der Lage sind, die im Haushalt erforderlichen Tätigkeiten zu verrichten, erstatten wir Hilfeleistungen. Voraussetzung ist, dass Ihnen kein Mitbewohner bzw. keine Mitbewohnerin helfen kann. Beispiel: Bei einem Küchenbrand haben Sie sich beide Hände verbrannt. Wir bezahlen den Wäscheservice und die Gartenpflege. Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall maximal 30.000 Euro.
Mehrkosten nach Fehlalarm durch Rauch-, Gasmelder oder Einbruchmeldeanlagen Gebäudeschäden, wenn Feuerwehr oder Polizei aufgrund eines Fehlalarms von Rauch-, Gas-, Hitzemeldern sowie Einbruchmeldeanlagen Ihre Wohnung aufbrechen. Kosten für die Beseitigung von Beschädigungen an versicherten Sachen, die durch die unmittelbare Notöffnung entstehen, sind mitversichert. Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall maximal 30.000 Euro.
Mehrkosten für Wasser-, Gas- oder Heizölverlust Mehrkosten durch den Verlust von Wasser, Gas oder Heizöl. Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser. Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern. Das gilt auch, wenn der Versicherungsfall nur das Gebäude betrifft und Ihnen dadurch Kosten entstehen. Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall maximal 30.000 Euro.
Telefonkosten Kosten aufgrund eines Telefonmissbrauchs, wenn ein Täter bzw. eine Täterin Ihr Festnetz- oder Mobiltelefon nach einem der folgenden Ereignisse unbefugt benutzt: • Einbruchdiebstahl oder Raub oder • versicherter Diebstahlschaden. Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall maximal 30.000 Euro.
Bewachungskosten Kosten für die Bewachung des Versicherungsortes nach Ziffer 3.1 maximal 14 Tage lang. Wir übernehmen die Kosten, wenn Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.
Kredit- und EC-Kartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl und Raub Werden Kredit- oder EC-Karten bei einem Einbruch oder Raub entwendet, ersetzen wir auch den infolge des Missbrauchs dieser Karten entstandenen Schaden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Karte unverzüglich nach Bemerken des Verlustes beim ausgebenden Kreditinstitut sperren lassen und Ihre Bank für den Schaden nicht aufkommt. Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall maximal 30.000 Euro.
Mehrkosten für nachhaltige Schadenbehebung Mehrkosten, um versicherte Sachen nachhaltig zu reparieren oder wiederzubeschaffen. Dies sind tatsächliche Mehrkosten für • Reparaturmaßnahmen, die ressourcenschonender sind als Neuanschaffungen (Reparatur statt Neukauf) • Ersatz von versichertem Hausrat durch aus nachhaltigen Materialien angefertigte oder nachhaltig produzierte Sachen • Wiederbeschaffung von Kühlschränken, Gefrierschränken, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Trocknern und ähnlichen Elektrogeräten in der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall bis zu 10 % der nach Ziffer 4 ermittelten Entschädigung maximal 5.000 Euro.
- Internetschutz
- Zahlungsverkehr im Internet
Sie sind geschützt, wenn durch eine der nachfolgend genannten Gefahren ungewollte Zahlungen von Ihrem Konto aus vorgenommen werden. Unter Konto verstehen wir: • Ihre Konten • Ihre Depots • Ihre anderen virtuellen Konten, von denen Zahlungen an Dritte ausgeführt oder Zahlungen von Dritten empfangen werden können (beispielsweise "PayPal") Voraussetzung ist, dass Sie diese Konten bei Geldinstituten oder Online-Bezahldiensten in einem der folgenden Länder unterhalten: • in einem Land der Europäischen Union (EU) • in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein Bitte beachten Sie: Wir ersetzen Ihnen den entstandenen Vermögensschaden, maximal jedoch 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Folgende Gefahren sind versichert:
Versicherte Gefahren Was ist das genau?
"Phishing" und "Pharming"
"Phishing": Dritte gelangen über eine gefälschte E-Mail an die Zugangs- und Identifikationsdaten zu Ihrem Konto. "Pharming": • Dritte ahmen den Internetauftritt Ihres Geldinstituts/Online-Bezahldienstes nach und leiten dadurch Ihre Anfrage auf eine betrügerische Seite um. • Sie führen im Glauben an die Echtheit der Seite Zahlungsvorgänge aus.
"Trojaner" oder "Keylogger"
Sonstiges Ausspähen von Zugangsdaten ("Trojaner" oder "Keylogger"): • Dritte gelangen mittels verdeckt operierender Schadprogramme auf Ihrem Computer an die Zugangs- und Identifikationsdaten zu Ihrem Konto. • Mithilfe dieser Daten führen diese Dritten dann nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aus.
Fehlerhafte Eingaben bei Online-Überweisungen Versichert ist auch Folgendes: • Sie geben bei einer Online-Überweisung Daten fehlerhaft ein. • Dadurch veranlassen Sie irrtümlich die Gutschrift auf dem Konto eines Dritten. Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Geldinstitut bzw. Online-Bezahldienst vergeblich versucht haben, den überwiesenen Betrag vom Zahlungsempfänger bzw. von der Zahlungsempfängerin zurückzuerlangen.
Entwendung von Online-Banking-Zugangsdaten bei Wohnungseinbruch Versichert ist auch Folgendes: • Dritte brechen in die versicherte Wohnung ein. • Dabei entwenden oder kopieren sie die Zugangsdaten zu Ihren online geführten Konten. • Mithilfe dieser Daten führen diese Dritten dann nicht autorisierte Zahlungsvorgänge aus. Wir ersetzen nicht: • Folgeschäden, die durch die Abbuchung entstehen. Beispiel: Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung • Schäden, für die Ihr Geldinstitut bzw. Online-Bezahldienst haftet. Beispiel: Die Bank oder der Anbieter des Kontos übernimmt den Schaden.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4. Sie müssen zusätzlich zu den Obliegenheiten nach Ziffer 5.1 folgende Pflichten vor Eintritt eines Versicherungsfalls beachten: • Passwörter, Zugangscodes und ähnlich vertrauliche Informationen dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben. Diese Obliegenheit ist dann nicht verletzt: Dritte spiegeln Ihnen vor, dass es sich um eine E-Mail oder die Webseite Ihres Geldinstituts/Online-Bezahldienstes handelt ("Phishing" oder "Pharming"). • Die genutzten Geräte müssen zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff über ein installiertes und aktuelles Sicherungssystem mit Virenschutz und "Firewall" verfügen.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie zusätzlich zu den in Ziffer 5.2 beschriebenen Obliegenheiten Folgendes tun: • Lassen Sie unverzüglich das betroffene Konto sperren. • Zeigen Sie den Schaden unverzüglich bei der Polizei an. • Machen Sie den Schaden zunächst bei Ihrem Geldinstitut bzw. Online-Bezahldienst geltend. Wird dieser abgelehnt, schicken Sie uns die Ablehnung.
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes: Wir sind berechtigt zu kündigen. Außerdem können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
- Käuferschutz im Internet
Sie sind geschützt, wenn Ihnen durch eines der nachfolgend genannten Ereignisse beim Kauf im Internet ein Schaden entsteht. Beispiel: Sie kaufen im Internet Ware, die nicht geliefert wird. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer:in und auch alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Folgende Käufe im Internet sind versichert: • Sie kaufen online neue oder gebrauchte Ware zum privaten Gebrauch. • Sie ersteigern über ein Auktionsportal Waren im Internet.
Versichert sind Online-Käufe, bei denen Käufer:in und Verkäufer:in ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in einem der folgenden Länder haben: • in einem Land der Europäischen Union (EU) • in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein Der Kaufvertrag muss während der Dauer des Vertrags geschlossen worden sein. Bitte beachten Sie: Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen den nachgewiesenen Schaden, maximal jedoch 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Folgende Ereignisse sind versichert:
Versicherte Ereignisse Was ist das genau?
Nichtlieferung der Ware Die Ware wird nicht oder nur teilweise geliefert. Das ist der Fall, wenn Ihnen die Ware zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin nicht bzw. nicht vollständig zugegangen ist. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: • Sie haben den Verkäufer bzw. die Verkäuferin in Textform aufgefordert, die Lieferung innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen vorzunehmen. Das können Sie beispielsweise per Brief oder E-Mail tun. • Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin kommt trotzdem seinen bzw. ihren Verpflichtungen nicht fristgerecht nach.
Lieferung einer mangelhaften Ware Die gelieferte Ware ist mangelhaft. Das ist der Fall, wenn ein Sachmangel nach § 434 BGB vorliegt. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: • Sie haben Ihre Rechte, die Ihnen gesetzlich oder vertraglich zustehen, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB, geltend gemacht. • Sie haben den Verkäufer bzw. die Verkäuferin in Textform aufgefordert, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Das können Sie beispielsweise per Brief oder E-Mail tun. • Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin kommt trotzdem seinen bzw. ihren Verpflichtungen nicht fristgerecht nach.
Verlust oder Beschädigung der Ware bei der Rücksendung Sie machen von Ihrem Recht Gebrauch, die Ware zurückzusenden. Dabei geht die Ware verloren oder wird beschädigt.
Verweigerung der Kaufpreisrückerstattung bei berechtigter Rücksendung Sie machen von Ihrem Recht Gebrauch, die Ware zurückzusenden. Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin verweigert die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises ohne Rechtsgrund.
Folgendes ist nicht versichert:
Ausschlüsse Was fällt darunter?
Nicht versicherte Waren Der Online-Kauf von folgenden Waren und Produkten ist nicht versichert: • Warenbestellungen mit einem Gesamtwert unter 25 Euro (ohne Versandkosten) • Gebäude und Grundstücke • Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeuge • verderbliche Waren (beispielsweise Lebensmittel) • Pflanzen und Tiere • Dienstleistungen • Urheberrechte • Strom und Gas
Anbahnung über Online-Portale ohne direkten Vertragsschluss Wenn der Kauf über ein Online-Portal nur angebahnt wird, ist dies nicht versichert. Grund: Der Vertragsschluss selbst erfolgt hier nicht auf dem Online-Portal. Beispiel: Sie kaufen ein Sofa über ein Online-Inserat in einem Kleinanzeigen-Portal.
Kapital-, Spekulationsgeschäfte und Wetten Folgendes ist nicht versichert: • Spiel- oder Wettverträge • Termin- oder Spekulationsgeschäfte • Ankauf von Wertpapieren, Wertrechten und Beteiligungen
Verbotene und sittenwidrige Geschäfte Nicht versichert sind Geschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder sittenwidrig sind.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie zusätzlich zu den in Ziffer 5.2 beschriebenen Obliegenheiten Folgendes tun: Zeigen Sie den Schaden unverzüglich bei der Polizei an, wenn Sie durch betrügerisches Handeln des Verkäufers bzw. der Verkäuferin geschädigt wurden. Verletzen Sie diese Pflicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes: Wir sind berechtigt zu kündigen. Außerdem können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
- Datenrettung
Wir übernehmen die Kosten, um beschädigte digital gespeicherte Daten auf privat genutzten Geräten wiederherzustellen: • PC, Notebook oder Laptop • Tablet • Mobiltelefon • externe Speichermedien Versichert sind: • Schäden durch einen technischen Defekt des Speichermediums Beispiel: Der Lesekopf ist beschädigt. • Schäden durch eine sonstige physische Beschädigung des Speichermediums Beispiel: Ihr Laptop fällt auf den Boden. • Schäden durch Softwarefehler • Schäden durch Viren-, Schadsoftware • Schäden am Speichermedium, wenn Sie es falsch bedienen. Nicht versichert ist jedoch, wenn Sie die Daten unbeabsichtigt löschen.
Wir übernehmen folgende Kosten: • für eine telefonische Beratung durch den IT-Dienstleister • für die Abholung des beschädigten Geräts • für den Versuch, die Daten zu retten • um Ihnen die geretteten Daten auf einem hierfür geeigneten Speichermedium wieder zur Verfügung zu stellen Der IT-Dienstleister stimmt mit Ihnen ab, ob der beschädigte Datenträger an Sie zurückgesendet oder vernichtet werden soll. Bitte beachten Sie: Wir ersetzen Ihnen nicht das defekte Gerät.
Bitte beachten Sie: Welche Art von Daten und wie umfangreich diese beschädigt sind, ist stark abhängig vom einzelnen Schadenfall. Wir schulden deshalb nur, dass sich ein hierauf spezialisierter, professioneller IT-Dienstleister bemüht, die Daten zu retten. Den Erfolg können wir Ihnen jedoch nicht garantieren.
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer:in und auch alle anderen Personen, die mit Ihnen im Haushalt wohnen.
Wir übernehmen die Kosten bis zu maximal 1.000 Euro je Versicherungsfall. Überschreiten die Kosten, die erforderlich sind, um Ihre Daten zu retten oder wiederherzustellen, die 1.000 Euro, gilt: Der Fachbetrieb, den wir Ihnen vermitteln, wird von Ihnen vorher eine Freigabe einholen. Sie müssen dann die Kosten, die die 1.000 Euro überschreiten, selbst tragen. Die Schäden müssen während der Dauer des Vertrags entstanden sein. Außerdem müssen Sie während der Dauer des Vertrags beauftragen, dass die Daten wiederhergestellt werden.
Folgendes ist nicht versichert: • wenn Sie selbst unabsichtlich einzelne Datensätze löschen • wenn Sie Zugangsdaten wie Passwort, Geräte-Pin oder Token vergessen • Folgeschäden, die aus der Zerstörung der Daten entstehen Beispiel: Sie hatten sich Rechnungen von Käufen im Internet auf Ihrem Computer abgespeichert. Diese Daten sind nun zerstört. Sie können Ihre Gewährleistungsrechte nicht mehr ausüben. • Schäden, für die ein Dritter haftet • Daten zu retten, die noch vollumfänglich als Sicherungskopie auf einem anderen Speichermedium vorhanden sind • das Speichermedium selbst auszutauschen
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4. Sie müssen zusätzlich zu den Obliegenheiten nach Ziffer 5.1 folgende Pflicht vor Eintritt eines Versicherungsfalls beachten: Die genutzten Geräte müssen zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff über ein installiertes und aktuelles Sicherungssystem mit Virenschutz und Firewall verfügen.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie über Ihre Pflichten nach Ziffer 5.2 hinaus Folgendes tun: Sie müssen den Weisungen des von uns beauftragten IT-Dienstleiters Folge leisten, um die Vergrößerung des Schadens zu verhindern. Sie dürfen Geräte oder Festplattengehäuse nicht selbstständig öffnen. Sie müssen außerdem uns bzw. den von uns beauftragten IT-Dienstleister bei der Datenrettung unterstützen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. Insbesondere müssen Sie uns Ihre vorhandenen Zugangsdaten wie Geräte-Pin, Passwort, Token etc. zur Verfügung stellen.
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes: Wir sind berechtigt zu kündigen. Außerdem können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
- Leistungen des Notfallservice Zuhause
Wir übernehmen die Ihnen oder einer mit Ihnen im Haushalt lebenden Person entstehenden Kosten für die nachfolgend aufgeführten Leistungen. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Telefonnummer an, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Dieser Service steht Ihnen an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Wir setzen qualifizierte Dienstleister aus unserem Dienstleisternetz ein, die wir nach Ihrer telefonischen Schadenmeldung direkt für Sie beauftragen.
Wenn die Leistung durch unsere Dienstleister erbracht wurde, zahlen wir die von uns zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleister. Reichen diese Kosten für die Erbringung der Leistungen nicht aus, gilt: Der Dienstleister stellt den darüber hinausgehenden Betrag der versicherten Person in Rechnung.
Versicherungsort ist Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Gebäude oder Ihre Wohnung.
- Leistungen im Notfall
In einem Notfall, der während der Vertragslaufzeit eintritt, sind die nachfolgenden Leistungen versichert:
Leistungen Was ist versichert?
Schlüsseldienst Das Öffnen Ihrer Wohnungstür und/oder Haustür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn dies erforderlich ist. Beispiel: Ihnen ist der Schlüssel im Schloss abgebrochen. Sie haben sich ausgesperrt und Ihre Partnerin ist nicht erreichbar. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Rohrreinigungs-Service Die Beauftragung einer Rohrreinigungsfirma, sofern ihr Einsatz wegen verstopfter Abflussrohre erforderlich ist. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Sanitär-Installateur-Service Der Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes ist in folgenden Fällen versichert: • Das Kalt- oder Warmwasser kann nicht mehr abgestellt werden. • Die Kalt- oder Warmwasserversorgung ist unterbrochen. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall. Nicht versichert ist die ordentliche Instandhaltung und Wartung der Sanitär-Installation des versicherten Gebäudes.
Elektro-Installateur-Service Der Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes bei Defekten an Leitungen und Zubehör der Stromversorgung des Versicherungsortes, wenn erforderlich. Beispiel: Eine Sicherung im Haus ist defekt. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Schädlingsbekämpfung Die Bekämpfung von tierischen Schädlingen am Versicherungsort durch eine Fachfirma, wenn erforderlich. Beispiel: Der Mäusebefall oder eine Marderentfernung kann nur durch eine Fachfirma beseitigt werden. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall.
Entfernung von Wespen- oder Hornissennestern Die fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung von Wespen- oder Hornissennestern, die sich im oder außen am Versicherungsort befinden. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 Euro je Versicherungsfall. Wir leisten nicht, wenn aus rechtlichen Gründen das Wespen- oder Hornissennest nicht entfernt werden darf.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Fehlerdiagnose, Arbeitskosten und Kleinteile bei Haushalts-Großgeräten
Versichert ist außerdem:
Versicherungsumfang Was fällt darunter?
Welche Leistung erbringen wir? Ist in Ihrem Haushalt ein Haushalts-Großgerät defekt, erbringen wir unter den nachfolgenden Voraussetzungen folgende Leistungen: • Fehlerdiagnose • Arbeitskosten für die Reparatur • Kleinteile bis zu 25 Euro Ersatzteile erstatten wir nicht. Beispiel: Motor für die Waschmaschine Wir erstatten insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsfall.
Welche Geräte sind versichert? Versichert sind folgende privat genutzten Geräte in Ihrem Haushalt: • Waschmaschine, Wäschetrockner, Waschtrockner • Geschirrspüler • Kühl- und Gefrierschrank bzw. Kühl- und Gefrierkombi, Side-by-Sides • Standherd, Einbau-Kochfeld, Einbau-Backofen, Herd-Sets und Einbau-Dampfgarer Versicherungsschutz für diese Geräte besteht bis zu einem Gerätealter von maximal zehn Jahren. Das Gerätealter müssen Sie durch ein geeignetes Dokument nachweisen.
Durch wen erfolgt der Auftrag zur Fehlerdiagnose? Wir erteilen den Auftrag zur Fehlerdiagnose und übernehmen gegenüber dem von uns beauftragten Fachbetrieb die Kosten.
Welche Leistungen bei der Fehlerdiagnose werden übernommen? Wir erbringen folgende Leistungen: • Kosten für die An- und Abfahrt • Kosten für den Ein- und Ausbau Ihres Gerätes • Kosten für die Fehlerdiagnose Voraussetzung ist, dass der Auftrag zur Fehlerdiagnose von uns erteilt wurde.
Arbeitskosten und Ersatz von Kleinteilen Wir übernehmen: • Arbeitskosten für die erforderliche und wirtschaftlich sinnvolle Reparatur, jedoch ohne die Kosten für ausgetauschte Ersatzteile • Sollten dafür weitere An- und Abfahrten notwendig sein, übernehmen wir auch dafür die Kosten • Kosten für Kleinteile wie Dichtungen, Sicherungen oder Schrauben bis maximal 25 Euro
Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir leisten nicht für: • vor Vertragsbeginn bereits vorhandene Defekte • Defekte, für die Sie Garantieansprüche oder Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Händler haben • Defekte durch offensichtlich bestimmungswidrige Nutzung • Defekte durch vorangegangene unsachgemäße Reparaturversuche • bloße optische Mängel, die die Funktion nicht beeinträchtigen Beispiel: Schrammen und Lackschäden • Defekte, die durch die vom Hersteller empfohlene Reinigung oder Wartung behoben werden können • Vorsatz durch Sie oder einen Dritten • Schäden an Glas und Glaskeramik
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Kosten & Mehrleistungen / Hausratversicherung Premium
Weitere Informationen zu Allianz Hausratversicherung Tarife