Im Rahmen der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Premium gelten folgende Bestimmungen für den Fall, dass Ihr Hausratgegenstand zerstört wurde oder abhandengekommen ist:
- Ersatz des Neuwerts
Wurde ein Hausratgegenstand zerstört oder ist eine Reparatur nicht möglich oder nicht sinnvoll oder ist er abhandengekommen, ersetzen wir den Neuwert. Restwerte werden angerechnet. Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
- Antiquitäten und Kunstgegenstände
Bei Antiquitäten und Kunstgegenständen erstatten wir den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Besonderheiten bei nicht mehr verwendbaren Sachen
Falls Sachen zerstört wurden oder abhandengekommen sind, die für ihren Zweck in Ihrem Haushalt schon vor dem Versicherungsfall nicht mehr zu verwenden waren, gilt: Wir ersetzen den gemeinen Wert. Das ist der für diese Sachen erzielbare Verkaufspreis.
- Entschädigungsgrenzen bei Wertsachen
Soweit bei Wertsachen die Entschädigung auf bestimmte Beträge begrenzt ist, leisten wir nur bis zu dieser Höhe.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Zerstörung oder Abhandenkommen von Hausrat / Hausratversicherung Premium
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