Im Rahmen der Hausratversicherung der Allianz gelten im Tarif Premium die folgenden Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall Was müssen Sie genau beachten?
Was müssen Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens tun? Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Beispiel: Abhandengekommene Sparbücher müssen Sie unverzüglich sperren lassen. Sie müssen zudem unsere Weisungen einholen und befolgen. Dies gilt jedoch nur, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Welche Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten müssen Sie im Leistungsfall beachten? Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie folgende Dinge beachten: • Informieren Sie uns unverzüglich über den Schadenfall. • Lassen Sie die Schadenstelle unverändert, bis sie durch uns freigegeben wird. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie den Schaden durch Fotos dokumentieren und die beschädigten Teile aufheben. • Legen Sie uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der betroffenen Sachen mit Anschaffungspreis und Anschaffungsjahr vor. • Sie müssen uns jede zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht erforderliche Auskunft geben. • Legen Sie uns Belege vor, soweit Ihnen dies billigerweise zumutbar ist. • Defekte elektronische Geräte sind bis zu unserer Entscheidung über deren Ersatz aufzubewahren.
Welche Schäden müssen Sie der Polizei melden? Folgende Schäden müssen Sie bei der Polizei anzeigen: • Diebstahl • Einbruchdiebstahl und Raub • Vandalismus
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben? Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes: • Wir sind berechtigt zu kündigen. • Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten nach Schadenfall / Hausratversicherung Premium
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