Im Rahmen der Hausratversicherung der Allianz gelten im Tarif Premium die folgenden Bestimmungen für versicherte Gegenstände:
Versichert ist der gesamte Hausrat. Versichert sind auch Sachen, die anderen gehören. Beispiel: Der Hausrat Ihrer Familienangehörigen, aber auch Sachen von Besuchern sind versichert. Das gilt auch für gemietete Gegenstände. Bei Wohngemeinschaften und Untermieter:innen ist der Hausrat aller Bewohner:innen mitversichert, wenn Sie als Versicherungsnehmer:in die gesamte Wohnung versichern. Zum Hausrat gehören die folgenden versicherten Sachen:
Versicherte Sachen Was ist das genau?
Sachen im Haushalt Alle Sachen, die Sie in Ihrem Haushalt privat nutzen, gebrauchen oder verbrauchen. Beispiel: Möbel, Geschirr, Kleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel
Wertsachen Wertsachen und Bargeld. Beispiel: Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Diese finden Sie unter Ziffer 2.4.2. Nicht versichert sind jedoch Sachen, die durch eine spezielle Versicherung versichert sind. Beispiel: Kunstgegenstände, Schmucksachen oder Uhren, für die eine eigene Versicherung besteht.
Eingebaute Sachen Das sind in das Gebäude eingefügte Sachen. Beispiel: Einbaumöbel, Einbauküchen, Treppenlifte, Rampen Dies gilt aber nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: • Sie haben als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in diese Sachen auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen. • Sie tragen aufgrund dessen hierfür auch die Gefahr.
Antennen, Markisen und Sicherungsanlagen Privat genutzte: • Antennen- und Sat-Anlagen • Markisen • technische, optische und akustische Sicherungsanlagen Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Wallboxen, Balkonkraftwerke Privat genutzte: • Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen • mobile Photovoltaikanlagen, die sich am oder auf einem Balkon befinden Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Kleine Motorfahrzeuge Kleine Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen: • maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit • für das Fahrzeug ist kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich Beispiel: Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec), Rasenmäher, Spielfahrzeuge, Rollstühle mit Motor. Nicht versichert sind jedoch andere Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger.
Luft- und Wasserfahrzeuge Folgende Luft- und Wasserfahrzeuge: • Flugmodelle und Drohnen • Fall- und Gleitschirme • Flugdrachen • Kanus • Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren • Surfgeräte Andere als die genannten Luft- und Wasserfahrzeuge sind nicht versichert.
Beruflich und gewerblich genutzte Sachen Zusätzlich sind folgende beruflich oder gewerblich genutzte Sachen in der Wohnung (beispielsweise Arbeitszimmer) versichert: • Arbeitsgeräte wie Computer, Werkzeuge oder Maschinen • beruflich oder gewerblich genutzte Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische oder Aktenschränke • Handelswaren bis 5.000 Euro Abweichend von Ziffer 3.1 besteht für diese Sachen jedoch kein Versicherungsschutz in Räumen von Nebengebäuden.
Haustiere Tiere, die üblicherweise in der Wohnung gehalten werden. Beispiel: Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Schildkröten
Verglasung Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung Die Verglasung der Wohnung. Das sind aus Glas oder Kunststoff bestehende: • Scheiben • Platten • Lichtkuppeln • Glassteine • Profilbaugläser
Verglasungen von Garagen und Carports Die Verglasungen Ihrer Garagen und freistehenden Carports.
Sonstige Verglasungen Versichert sind auch Verglasungen von: • Terrassen • Balkonen Außerdem sind versichert die Verglasungen Ihrer: • Grundstückseinfriedungen • Schallschutz-/Sichtschutzwände • Schwimmbadabdeckungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Sachen / Hausratversicherung Premium
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