Im Rahmen der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Premium gelten folgende Bestimmungen für den Fall, dass abhandengekommene Gegenstände wiederbeschafft werden:
Wenn abhandengekommene Sachen wieder auftauchen, müssen Sie uns dies unverzüglich melden. Haben wir für die Sache bereits eine Entschädigung gezahlt, gilt: Sie müssen sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten. Wenn ja, müssen Sie uns die Entschädigung zurückzahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wiederauffinden abhandengekommener Sachen / Hausratversicherung Premium
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