Im Tarif Komfort der Hausratversicherung der Allianz gelten die folgenden Regelungen zur Vorsorge bei einer nicht ausreichenden Versicherungssumme:
Oftmals erhöht sich der Wert des Hausrats während der Vertragslaufzeit, beispielsweise durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen wir für Sie im Schadenfall noch eine zusätzliche Vorsorge zur Verfügung.
- Allgemeine Vorsorge
Die Versicherungssumme erhöht sich im Versicherungsfall um einen Vorsorgebetrag von 10 %.
Wenn Versicherungssumme und Vorsorgebetrag für die Entschädigung bereits vollständig ausgeschöpft sind, gilt: Wir erstatten Ihnen ergänzend zur Entschädigung anfallende Kosten nach Ziffer 2.3.1. Diese sind auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Vorsorge bei vereinbartem Unterversicherungsverzicht
Haben Sie bei Vertragsschluss einen Unterversicherungsverzicht gemäß Ziffer 4.4 vereinbart, erhöht sich der Vorsorgebetrag auf 20 %.
Wenn Versicherungssumme und Vorsorgebetrag für die Entschädigung bereits vollständig ausgeschöpft sind, gilt: Wir erstatten Ihnen darüber hinaus anfallende Kosten nach Ziffer 2.3.1. Diese sind auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Vorübergehende unbegrenzte Vorsorge für neu hinzugekommenen Hausrat
Haben Sie bei Vertragsschluss einen Unterversicherungsverzicht gemäß Ziffer 4.4 vereinbart, erhöht sich die Vorsorge nach Ziffer 4.8.2.
Wenn sich der Wert Ihres Hausrats beispielsweise durch Neuanschaffungen, Erbschaft oder Zuzug weiterer Personen erhöht, ist die Höchstentschädigung nicht mehr durch die Versicherungssumme begrenzt.
Dies gilt jedoch nur bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, aber mindestens für sechs Monate. Danach müssen Sie die Versicherungssumme entsprechend anpassen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Vorsorge bei Unterversicherung / Hausratversicherung Komfort
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