Im Tarif Komfort der Hausratversicherung der Allianz gelten folgende Regelungen zum Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren Versicherungsverträgen:
- Ansprüche gegen andere Versicherer
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität). Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
- Mitteilungspflicht
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
- Versicherungsschutz, wenn unklar ist ob der Schaden bei uns oder beim Vorversicherer eingetreten ist
Ist unklar, ob ein Schadens nicht schon vor Beginn dieses Vertrages eingetreten ist, ersetzen wir ihn unter folgenden Voraussetzungen trotzdem:
• Unser Versicherungsschutz für Ihre Wohnung schließt sich zeitlich nahtlos an eine Vorversicherung an.
• Der eingetretene Schaden wäre sowohl nach dem Vertrag mit uns, als auch nach dem Vertrag mit Ihrem Vorversicherer versichert. Wann genau es zu dem Schaden gekommen ist, ist aber nicht feststellbar. Er könnte während der Vertragslaufzeit mit dem Vorversicherer eingetreten sein, aber auch während der Vertragslaufzeit mit uns.
• Der Schaden wurde erst nach Vertragsschluss mit uns erkannt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Rangfolge mehrerer Versicherungen / Hausratversicherung Komfort
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