Im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für versicherte Gefahren:
In Ihrer Hausratversicherung haben Sie die nachfolgend genannten Gefahren versichert. Die Hausratversicherung bezahlt, wenn versicherte Sachen infolge einer versicherten Gefahr zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung infolge Gewitter
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Brand Brand ist ein Feuer.
Beispiel: Ihr Haus wird durch einen Brand beschädigt.
Versichert sind auch Feuernutzwärmeschäden. Dies sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Nutzfeuer oder Nutzwärme entstehen.
Beispiel: Fett entzündet sich in der Pfanne und steckt die Küche in Brand.
Explosion, Implosion und Verpuffung Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.
Beispiel: Eine Silvesterrakete explodiert im Haus.
Implosion ist der plötzliche Zusammenfall eines Hohlkörpers durch Unterdruck.
Sengschäden Örtlich begrenzter Schaden durch Hitzeeinwirkungen oder Glut (Seng- und Schmorschaden).
Beispiel: Durch die Glut einer Zigarette wird Ihre Couch beschädigt.
Rauch- und Rußschäden Rauch und Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig in Ihrem Gebäude austritt.
Beispiel: Rauch tritt aus der Heizungsanlage aus, weil diese defekt ist.
Blitzschlag Unmittelbarer Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Beispiel: Ein Blitz schlägt in die elektrische Leitung Ihres Hauses ein und beschädigt angeschlossene Geräte.
Kurzschluss und Überspannung bei Gewitter Infolge eines Gewitters auftretende Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen.
Beispiel: Ein Blitz schlägt in das öffentliche Stromnetz ein und beschädigt Ihren Fernseher.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Leitungswasserschäden
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Wasserschaden (Leitungswasser) Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist, aus:
• wasserführenden Rohren aller Art, Leitungen, Schläuchen und Einrichtungen Beispiel: Wasser- und Heizungsrohre, Regenfallrohre, Waschmaschinenschlauch, Warmwasserspeicher, überlaufende Badewannen
• Heizungs- oder Klimaanlagen
• Aquarien, Wasserbetten und mit Wasser betriebenen Dekorationsgegenständen Beispiel: Zimmerbrunnen Versichert sind auch:
• Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen
• Wasserdampf Ausgenommen davon sind Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen:
• Schäden durch Rückstau von Wasser aus Rohren der öffentlichen Abwasserkanalisation
• Schäden durch Erdfall oder Erdrutsch Ausnahme: Leitungswasser hat den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht.
• Schäden durch Schwamm. Als Schwamm gelten alle Arten von Hausfäulepilzen, insbesondere Echter Hausschwamm, Brauner Kellerschwamm und Porenschwamm.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Rohrbruch- und Frostschäden
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Rohre im Gebäude Bruch- und Frostschäden an allen innerhalb von Gebäuden befindlichen Rohren (auch flexible Rohre).
Beispiel: Aufgrund eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Temperatursturzes platzt ein Rohr im Haus.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
• Sie haben diese Rohre als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in auf Ihre Kosten angeschafft oder übernommen.
• Sie tragen für diese Rohre die Gefahr. Versicherungsschutz besteht nur, soweit Sie nicht Ersatz aus einer Wohngebäudeversicherung beanspruchen können.
Sanitäre Einrichtungen, Heizungen, Anlagen im Gebäude Frostschäden an:
• sanitären Einrichtungen sowie deren Anschlussschläuchen Beispiel: Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen
• Heizungs- oder Klimaanlagen Beispiel: Heizkörper, Boiler
• Lösch- oder Berieselungsanlagen Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
• Sie haben diese Anlagen als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in auf Ihre Kosten angeschafft oder übernommen.
• Sie tragen für diese Anlagen die Gefahr. Versicherungsschutz besteht nur, soweit Sie nicht Ersatz aus einer Wohngebäudeversicherung beanspruchen können.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Sturm und Hagel
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Sturm Wir gehen von Sturm aus, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
• Der Wetterdienst stellt mindestens Windstärke 7 (ab 50 km/h) am Versicherungsort fest.
• Sie können nachweisen, dass in Ihrer Nachbarschaft durch Sturm Schäden an intakten Gebäuden oder Bäumen aufgetreten sind.
• Sie können nachweisen, dass wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Versichert sind Schäden, die auf folgende Weise entstehen:
• durch unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen
• dadurch, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
Hagel Hagel ist fester Niederschlag in Form von Eiskörnern.
Versichert sind Schäden, die auf folgende Weise entstehen:
• durch unmittelbare Einwirkung des Hagels auf versicherte Sachen
• dadurch, dass Sturm und Hagel Gegenstände auf versicherte Sachen werfen Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen:
• Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn die Öffnungen durch einen versicherten Sturm oder Hagel entstanden sind.
• Sturmflut
• Lawinen oder Schneedruck
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Tipp: Manchmal können Präventionsmaßnahmen dazu beitragen, dass Schäden durch Naturgefahren vermieden oder verringert werden. Was Sie tun können und welche Vorteile dies bringen kann, erfahren Sie auf www.allianz.de.
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch und Raub
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Einbruch Ein Dieb bzw. eine Diebin bricht in einen Raum eines Gebäudes ein. Hierunter fällt auch, wenn er bzw. sie einsteigt oder mit einem entwendeten oder unberechtigt nachgemachten Schlüssel eindringt.
Beispiel: Eine Diebin klettert über das Regenfallrohr in den ersten Stock und entwendet Bargeld.
Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes Ein Dieb bzw. eine Diebin bricht ein Behältnis in einem Raum eines Gebäudes auf. Hierzu verwendet er bzw. sie seine bzw. ihre Muskelkraft, Werkzeuge, entwendete oder unberechtigt nachgemachte Schlüssel.
Beispiel: Unberechtigtes Öffnen eines Tresors mit einem mitgebrachten Schlüssel
Einschleichen oder Verborgen halten Ein Dieb bzw. eine Diebin entwendet aus einer verschlossenen Wohnung Sachen, nachdem er bzw. sie sich dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hat.
Vandalismus nach Einbruch Ein Dieb bzw. eine Diebin beschädigt vorsätzlich versicherte Sachen in Ihrem Haushalt nach einem der oben genannten Ereignisse.
Beispiel: Der Dieb zerstört Möbel in Ihrer Wohnung.
Raub Der Täter bzw. die Täterin wendet gegen Sie Gewalt an. Er bzw. sie schaltet Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen aus oder erhält sich damit den Besitz bereits gestohlener Sachen.
Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib und Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen.
Nicht versichert sind erst auf Verlangen des Täters bzw. der Täterin herbeigeschaffte Sachen.
Beispiel: Erpressen von Lösegeld
Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft Der Täter bzw. die Täterin nimmt versicherte Sachen weg, weil Ihre Widerstandskraft unmittelbar vor der Wegnahme durch eine der folgenden Ursachen ausgeschaltet war:
• durch einen Unfall
• durch eine sonstige nicht verschuldete Ursache Beispiel: Ohnmacht, Herzinfarkt
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Beschädigungen aller Art zuhause
Über die oben genannten Gefahren hinaus haben Sie für Ihren Hausrat am Versicherungsort (Ziffer 3.1) folgenden erweiterten Versicherungsschutz:
Versicherungsumfang Was fällt darunter? Was leisten wir?
Wird Ihr Hausrat unvorhergesehen beschädigt oder zerstört - egal aus welcher Ursache -, leisten wir.
Beispiel: Sie oder Ihr Gast verschütten versehentlich Rotwein auf dem Sofa. Bei einer Feier beschädigt ein Gast Ihren Garderobenschrank.
Höchstleistung je Versicherungsfall Wir ersetzen einen Schaden bis zu maximal 1.000 Euro je Versicherungsfall.
Besondere Selbstbeteiligung Wir kürzen die Entschädigung um eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Wir verzichten auf den Abzug, wenn die Ursache der Beschädigung nicht von einer Person verursacht wurde.
Ersatzgerät oder Reparatur bei Elektronik (Naturalersatz) Bei elektronischen Geräten (beispielsweise Laptop, Smartphone) sind wir berechtigt, Naturalersatz zu leisten. Naturalersatz bedeutet, dass wir im Leistungsfall einen Dienstleister mit der Reparatur oder dem Austausch beauftragen. Im Falle des Austausches erhalten Sie ein mindestens gleichwertiges Ersatzgerät. Sie erhalten auf dieses Gerät eine Garantie von zwölf Monaten.
Können wir kein geeignetes Ersatzgerät zur Verfügung stellen, bestimmt sich unsere Ersatzpflicht nach Ziffer 4.
Bei Naturalersatz wird der beauftragte Dienstleister die Selbstbeteiligung bei Ihnen einfordern, bevor er Ihnen das Ersatzgerät ausliefert.
Welche Schäden sind nicht versichert? Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen - Schäden durch:
• Verfall, normale Abnutzung und Verschleiß, natürliche Veränderung, Witterungs- und sonstige Umwelteinflüsse
• mangelhafte Bauausführung und Wartung
• Be- oder Verarbeitung
• die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sache
• Beschlagnahme und andere hoheitliche Maßnahmen
• Haustiere
• Schädlinge, Ungeziefer und Mikroorganismen
• Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch Ausgeschlossen sind außerdem Beschädigungen von:
• Wertsachen nach Ziffer 2.4.2.1
• Scheiben und Platten aus Glas, Glaskeramik und Kunststoff (beispielsweise Glastür eines Schranks, Spiegel)
• Fahrrädern, Fahrrädern mit Tretunterstützung (Pedelecs) bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit, Fahrradanhängern
• Sehhilfen
• Tieren
• Datenträgern aller Art mit den darauf befindlichen Daten und Programmen
• elektronischen, elektrischen und optischen Geräten, wenn deren Funktion dadurch nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschäden) Hinweis: Für Schäden an Kühl- oder Gefriergut bei einem unvorhergesehenen Stromausfall oder einem technischen Defekt des Gerätes gelten diese Ausschlüsse nicht.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Diebstahl zuhause
Ihre Hausratversicherung versichert auch Folgendes:
Versicherungsumfang Was fällt darunter? Was ist versichert?
Versichert ist der einfache Diebstahl von Hausrat. Es muss kein Einbruch vorliegen.
Beispiel: Ein Trickdieb entwendet aus Ihrer Wohnung Geld.
Versicherungsschutz besteht, wenn sich der Schaden an einem der folgenden Orte nach Ziffer 3.1 ereignet:
• in der Wohnung
• in Gemeinschaftsräumen Nicht versichert sind:
• Fahrräder, Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs) bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit, Fahrradanhänger
• Sehhilfen Bis zu welcher Höhe leisten wir?
Wir ersetzen hier pro Versicherungsfall Schäden an:
• Hausrat bis maximal 1.000 Euro
• Wertsachen nach Ziffer 2.4.2.1 bis maximal 1.000 Euro Naturalersatz bei elektronischen Geräten Bei nachfolgendem Hausrat sind wir berechtigt, Naturalersatz zu leisten:
• Mobiltelefon, Smartphone, Tablet, Laptop, PC, Monitor
• Unterhaltungselektronik (beispielsweise Fernseher, Beamer, Hi-Fi-Anlage) Was Naturalersatz bedeutet, finden Sie in Ziffer 2.2.6.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Diebstahl außerhalb Ihres Zuhauses
Ihre Hausratversicherung versichert Diebstahl auch in folgenden Fällen:
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen Diebstahl von versicherten Sachen durch Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen oder Schlafwagenabteile.
Voraussetzung ist: Die versicherten Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn versicherte Sachen bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
Diebstahl aus verschlossenem Kraftfahrzeug Versichert ist der Diebstahl Ihrer Sachen aus einem verschlossenen Fahrzeug.
Wertsachen sind nur versichert, wenn diese von außen nicht sichtbar sind.
Beispiel: Aufbewahrung im Kofferraum oder Handschuhfach
Wertsachen und elektronische Geräte sind nur bei Aufbruch des Fahrzeugs versichert.
Bitte beachten Sie folgende Entschädigungsgrenzen:
• Wertsachen (inklusive Bargeld) maximal 500 Euro je Versicherungsfall
• elektrische und elektronische Geräte maximal 1.000 Euro je Versicherungsfall Diebstahl von Kinderwägen und Krankenfahrstühlen Schäden durch Diebstahl von:
• Kinderwagen und Zubehör
• Krankenfahrstühlen und Rollstühlen
• Gehhilfen (beispielsweise Rollatoren) Diebstahl aus Krankenzimmer Schäden durch Diebstahl von versicherten Sachen aus einem Krankenzimmer während eines Aufenthalts in einem Krankenhaus, Sanatorium, einer Rehabilitations- oder Kureinrichtung.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 1.000 Euro begrenzt.
Diebstahl von Hausrat am Arbeitsplatz Schäden durch einfachen Diebstahl von Hausrat am Arbeitsplatz oder Büro.
Voraussetzung ist:
• Sie verwahren diese Sachen dort dauerhaft.
• Die Sachen werden von Ihnen persönlich genutzt. Wertsachen im Sinne von Ziffer 2.4.2.1 sind nicht versichert.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 1.000 Euro begrenzt.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Erweiterte Deckung im Garten
Garteninventar ist auf dem Grundstück der versicherten Wohnung gegen folgende Gefahren zusätzlich versichert: gegen die in Ziffer 2.2.1 bis 2.2.5 und 2.2.7 genannten Gefahren, gegen einfachen Diebstahl und gegen die Gefahren des Extremwetterschutzes (sofern Sie den Baustein Extremwetterschutz vereinbart haben).
Zum Garteninventar gehören folgende versicherte Sachen:
• Gartenmöbel
• Gartengeräte, die zur Pflege des Gartens dienen Beispiel: Rasenmäher, Heckenscheren, Baumsägen, Leitern, Rechen, Schaufeln
• Sonstiger Hausrat, der sich üblicherweise in einem Garten befindet Beispiel: Wäsche, die Sie zum Trocknen oder Lüften im Garten aufhängen; Kinderspielzeug, Spielgeräte, Trampoline
• gelagerte Sportgeräte
• Sachen, die für die Nutzung im Garten hergestellt wurden und dauerhaft im Garten stehen oder dort genutzt werden Beispiele: Wäschespinnen, Grillgeräte, Zierbrunnen, Pflanzen in Zierkübeln, Faltpavillons
• Antennenanlagen, Markisen, technische, optische und akustische Sicherungsanlagen, mobile Mini-Photovoltaikanlagen sowie Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen Bitte beachten Sie: Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 1.000 Euro begrenzt.
Nicht zum Garteninventar zählen:
• bauliche Grundstücksbestandteile, die mit dem versicherten Grundstück dauerhaft fest verbunden sind. Ausnahme: fest verbaute Spielgeräte
• gewerblich genutzte Sachen. Dazu gehören Arbeitsgeräte, Handelswaren und Einrichtungsgegenstände, die Ihrem Beruf oder Gewerbe dienen.
• Fahrräder, Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs) bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit, Fahrradanhänger
• Wertsachen gemäß Ziffer 2.4.2.1 (beispielsweise Künstlerbronzen) Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Anprall von Straßen-, Schienen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen
Gefahren und Schäden Was ist das genau?
Anprall von Straßen-, Schienen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen am Versicherungsort gemäß Ziffer 3.1 durch den Anprall oder Absturz von Straßen-, Schienen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen, sowie ihrer Teile oder Ladung.
Beispiel: Ein Pkw schleudert gegen das Gebäude und zerstört Ihre Wohnzimmereinrichtung.
Auch wenn versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, besteht Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Rangier- oder Parkschäden durch Bewohner:innen und Besucher:innen des Gebäudes.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Erweiterte Deckung für Gartenlauben und Kleingärten
Versichert ist Hausrat in Gartenlauben und Garteninventar in Kleingärten gegen die in Ziffer 2.2.1 bis 2.2.5 und 2.2.7 genannten Gefahren, gegen einfachen Diebstahl und gegen die Gefahren des Extremwetterschutzes (sofern Sie den Baustein Extremwetterschutz vereinbart haben).
Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:
• Die Größe des Kleingartens beträgt maximal 400 qm.
• Die Gartenlaube ist maximal 24 qm groß und ist nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
• bauliche Grundstücksbestandteile, die mit dem versicherten Grundstück dauerhaft fest verbunden sind. Ausnahme: fest verbaute Spielgeräte
• gewerblich genutzte Sachen. Dazu gehören Arbeitsgeräte, Handelswaren und Einrichtungsgegenstände, die Ihrem Beruf oder Gewerbe dienen.
• Fahrräder, Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs) bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit, Fahrradanhänger
• Wertsachen gemäß Ziffer 2.4.2.1 Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 1.000 Euro begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherte Gefahren / Hausratversicherung Smart
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