Im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen zu Leistungsausschlüssen und Leistungseinschränkungen:
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie:
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherbaren Gefahren und Schäden ergeben.
- Welche Schäden sind nicht versichert?
Immer ausgeschlossen - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen - sind:
Ausschlüsse Was fällt darunter?
Krieg und innere Unruhen Schäden durch:
• Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand Ausnahme: Schäden durch Explosion konventioneller Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg werden ersetzt.
Beispiel: Blindgänger
• innere Unruhen
Kernenergie Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
- Welche besonderen Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
- Definition Wertsachen
Unter Wertsachen verstehen wir folgende Sachen:
• Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
• Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
• Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen
• alle Sachen aus Gold oder Platinmetallen
• Kunstgegenstände (beispielsweise Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
• alle Sachen aus Silber
• sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), mit Ausnahme von Möbeln
- Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Für alle Wertsachen gilt:
Die allgemeine Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall maximal 30 % der Versicherungssumme. Ausnahme: Wir haben etwas anderes mit Ihnen vereinbart.
Besondere Entschädigungsgrenze für offene Aufbewahrung:
Die Entschädigung für bestimmte Wertsachen ist zusätzlich wie folgt begrenzt, wenn Sie diese außerhalb eines Wertschutzschranks (beispielsweise Tresor) aufbewahren. Dann gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
Wofür? Maximale Entschädigung bei Aufbewahrung außerhalb von Wertschutzschränken
Bargeld und auf Geldkarten (beispielsweise Chipkarten) geladene Beträge 2.000 Euro
Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine und Perlen
Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere insgesamt 50.000 Euro
Alle Sachen aus Gold- oder Platinmetallen
Wenn Sie diese Wertsachen in einem Wertschutzschrank aufbewahren, gilt: Diese sind bis zur allgemeinen Entschädigungsgrenze von 30 % der Versicherungssumme versichert.
Geeignete Wertschutzschränke sind:
• mehrwandige Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg
• eingemauerte Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür
• weitere besondere sonstige Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen nach Vereinbarung
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Vorsatz Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Grobe Fahrlässigkeit Auch wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen, leisten wir im vollen Umfang. Das gilt allerdings nicht:
• wenn Sie Ihre Obliegenheiten nach Ziffer 5.1 oder 5.2 verletzen oder
• bei Gefahrerhöhungen nach Ziffer 6.5.
- Wo bin ich versichert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Leistungsausschlüsse & Einschränkungen / Hausratversicherung Smart
Weitere Informationen zu Allianz Hausratversicherung Tarife