In der Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz Haftpflichtversicherung erfolgt eine Beitragsanpassung zu Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt – bei niedrigerer Kalkulation sinkt der Beitrag, bei höherer kann er steigen.
Zeitpunkt der Anpassung:
Wir können die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode vornehmen, die auf die Feststellung folgt.
Richtung der Anpassung:
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, können wir den Beitrag erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag neu berechnet, gilt das Ergebnis erst ab dem Start der nächsten Versicherungsperiode nach der Feststellung. Fällt die Neuberechnung günstiger aus, wird der Beitrag gesenkt. Fällt sie höher aus, kann der Beitrag angehoben werden.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
Wird der Beitrag gesenkt, wenn die Neukalkulation günstiger ausfällt?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, besteht die Verpflichtung, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Kann der Beitrag auch steigen?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Beitrag erhöht werden.
Ist die Absenkung des Beitrags verpflichtend?
Ja. Bei einer niedrigeren Neukalkulation besteht die Verpflichtung zur entsprechenden Absenkung des Beitrags.