Erhöht die Allianz in der Bauherren-Haftpflicht Komfort den Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Wann die Frist beginnt, wann die Kündigung wirksam wird und wann kein Kündigungsrecht besteht, erfahren Sie hier.
Im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz-Haftpflichtversicherung gelten nach Mitteilung der Anpassung die folgenden Bestimmungen für Ihre Rechte:
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
- Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
- Wir werden Sie in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Beginn und Wahrung der Frist:
- Die Monatsfrist für Ihre Kündigung beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist.
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Wirksamwerden der Kündigung:
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Erhöhung der Versicherungsteuer:
Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungsteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz den Beitrag Ihrer Bauherren-Haftpflicht Komfort wegen einer Neukalkulation anhebt, informiert sie Sie rechtzeitig darüber und weist Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Ab Erhalt dieser Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob Sie den Vertrag beenden möchten. Steigt lediglich die Versicherungsteuer, gilt dieses Sonderkündigungsrecht nicht.
Häufige Fragen
Kann ich kündigen, wenn der Beitrag steigt?
Ja. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Die Monatsfrist beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Wann muss mir die Mitteilung zugehen?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Darin werden Sie auch auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen.
Kann ich bei einer höheren Versicherungsteuer kündigen?
Nein. Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungsteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.