In der Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Bleibt diese Zahlung aus, kann der Versicherer nach den Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes zurücktreten oder leistungsfrei sein.
Im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz-Haftpflichtversicherung gilt hinsichtlich des Beginns des Versicherungsschutzes Folgendes:
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung:
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift ab dem vereinbarten Termin, sobald der erste beziehungsweise einmalige Beitrag pünktlich beim Versicherer eingegangen ist. Wird dieser Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann sich der Versicherer nach den gesetzlichen Vorgaben vom Vertrag lösen oder von der Leistung befreit sein. Eine rechtzeitige Zahlung ist damit die Voraussetzung dafür, dass der Versicherungsschutz tatsächlich zum gewünschten Zeitpunkt wirksam wird.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn der fällige erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei ausbleibender Zahlung?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Welcher Beitrag ist für den Beginn entscheidend?
Entscheidend ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Inhalte aus: Bauherren-Haftpflicht Komfort