Die Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz schützt Sie gegen Ansprüche Dritter – nicht jedoch gegen Ansprüche unter Versicherten, etwa von mitversicherten Personen in häuslicher Gemeinschaft. Wann bei Personenschäden dennoch Regressansprüche greifen, erfahren Sie hier.
Mit Ihrer Bauherren-Haftpflicht versichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter.
Nicht versichert sind daher:
- Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen
- Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander
Versicherungsschutz besteht jedoch bei Personenschäden für Regressansprüche aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs, sofern Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Was bedeutet das konkret?
Die Bauherren-Haftpflicht ist darauf ausgerichtet, Ansprüche außenstehender Dritter abzudecken. Schäden, die sich innerhalb des Kreises der Versicherten ereignen – also zwischen Ihnen und mitversicherten Personen im gemeinsamen Haushalt oder zwischen diesen untereinander – sind grundsätzlich nicht vom Schutz umfasst. Eine Ausnahme gilt bei Personenschäden, wenn ein gesetzlicher Forderungsübergang zu Regressansprüchen führt und die beteiligten Personen nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche zwischen Versicherten mitversichert?
Nein. Die Bauherren-Haftpflicht versichert Ansprüche Dritter. Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen in häuslicher Gemeinschaft, Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen sowie Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander sind nicht versichert.
Gibt es eine Ausnahme vom Ausschluss?
Ja. Bei Personenschäden besteht Versicherungsschutz für Regressansprüche aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs, sofern Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Wer zählt zu den ausgeschlossenen Personen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche im Verhältnis zu mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sowie Ansprüche dieser mitversicherten Personen untereinander.
Gilt die Ausnahme auch bei Sachschäden?
Der Versicherungsschutz für Regressansprüche aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs ist auf Personenschäden bezogen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025