Wer beim eigenen Bauvorhaben auf Nachbarschaftshilfe setzt, ist mit der Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz abgesichert: Mitversichert sind Personen, die im Rahmen der Selbsthilfe unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit beim Bau helfen. Auch Ansprüche gegen diese Helfer aus Anlass ihrer Tätigkeit sind versichert – mit klar geregelten Ausnahmen.
Im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz-Haftpflichtversicherung gelten die folgenden Bestimmungen zum Schutz sonstiger Personen:
Mitversicherte Personen:
Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die im Rahmen der Selbsthilfe unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit bei der Durchführung des versicherten Bauvorhabens helfen, während der Ausübung ihrer Tätigkeit, die sie für Sie erbringen.
Versichert sind Ansprüche, die gegen diese Personen aus Anlass solcher Tätigkeiten erhoben werden.
Beispiel: Nachbarschaftshilfe beim Bau
Ausgeschlossen:
- Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Helfen Freunde, Nachbarn oder Bekannte freiwillig und ohne Bezahlung bei Ihrem Bauvorhaben mit, sind sie über den Versicherungsschutz mit abgesichert. Verursacht ein solcher Helfer während seiner Tätigkeit einen Schaden, für den er haftbar gemacht wird, greift der Schutz. Nicht abgedeckt sind allerdings Personenschäden, die als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit im Sinne des Sozialgesetzbuchs VII gelten.
Häufige Fragen
Sind private Helfer beim Bau mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die im Rahmen der Selbsthilfe unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit beim versicherten Bauvorhaben helfen – während der Ausübung ihrer Tätigkeit für Sie.
Welche Ansprüche gegen Helfer sind versichert?
Versichert sind Ansprüche, die gegen diese Personen aus Anlass ihrer Tätigkeiten beim Bauvorhaben erhoben werden.
Gilt der Schutz auch für bezahlte Helfer?
Der Schutz gilt für Personen, die im Rahmen der Selbsthilfe unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit helfen. Ein typisches Beispiel ist die Nachbarschaftshilfe beim Bau.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.