Wer im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz eine Obliegenheit verletzt, riskiert Folgen für den Versicherungsschutz: Bei Vorsatz entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit droht eine Kürzung – zudem kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Welche Nachweise dennoch schützen, lesen Sie hier.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind.
Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Halten Sie Ihre vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) ein, damit Ihr Versicherungsschutz vollständig erhalten bleibt. Verletzen Sie eine Pflicht absichtlich, kann die Leistung ganz entfallen; bei grober Fahrlässigkeit kann sie je nach Schwere gekürzt werden. Können Sie belegen, dass Ihr Verhalten den Schaden gar nicht beeinflusst hat, bleibt der Schutz in diesem Umfang bestehen. Zusätzlich kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist die Allianz nicht leistungspflichtig.
Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit aus?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist die Allianz berechtigt, die Versicherungsleistung nach der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Das kann bis zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird die Leistung nicht gekürzt.
Kann ich trotz einer Pflichtverletzung Leistung erhalten?
Ja, auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Leistungspflicht bestehen, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt dies nicht.
Innerhalb welcher Frist kann der Vertrag gekündigt werden?
Die fristlose Kündigung kann nur innerhalb eines Monats erklärt werden, nachdem die Allianz von der Verletzung Kenntnis erlangt hat.
Wann ist eine Kündigung ausgeschlossen?
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.