Bei der Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz entfällt die Leistungspflicht, wenn nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung getäuscht wird – das gilt auch für den bloßen Versuch. Zusätzlich erfahren Sie, wie Risikoänderungen automatisch mitversichert sind und welche Meldepflichten nach Aufforderung bestehen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt:
- Es besteht keine Pflicht zu leisten.
- Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages automatisch und sofort mitversichert (Erhöhung und Erweiterung). Sie müssen nichts weiter tun.
Beispiel: Sie errichten auf dem Nachbargrundstück eine weitere Immobilie.
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Wie und wann passen wir den Beitrag an?
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Schadenfall bewusst falsche Angaben macht, um eine höhere oder unberechtigte Leistung zu erhalten, verliert seinen Anspruch – schon der Versuch reicht dafür aus. Verändert sich das versicherte Risiko, ist dieser Schutz zunächst automatisch dabei. Damit er erhalten bleibt, müssen Sie die Änderung jedoch melden, sobald der Versicherer Sie dazu auffordert.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung nach einem Schadenfall?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
Gilt das auch für den Versuch einer Täuschung?
Ja. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Muss ich Risikoänderungen selbst melden?
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind automatisch und sofort mitversichert; zunächst müssen Sie nichts weiter tun. Nach Aufforderung des Versicherers sind Sie jedoch verpflichtet, die Veränderungen innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Was passiert, wenn ich eine Veränderung nicht melde?
Melden Sie die Veränderung nach Aufforderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Wie kann die Aufforderung zur Meldung erfolgen?
Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.