Bei der Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz Haftpflichtversicherung werden bestehende Verträge alle drei Kalenderjahre neu kalkuliert. Grundlage sind Veränderungen bei Schadenaufwendungen und Kosten sowie die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Überprüfung – nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik.
Turnus der Beitragsanpassung:
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir alle drei Kalenderjahre die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Grundlage der Neukalkulation:
- Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen und Kosten.
- Zugrunde gelegt werden neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
- Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Feste Regeln bei der Neukalkulation:
- Der Gewinnansatz darf nicht erhöht werden.
- Ihnen gewährte Nachlässe dürfen nicht verändert werden.
Zusammenfassung und Datengrundlage:
- Für die Neukalkulation werden Bauherren-Haftpflichtversicherungen zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
- Stellen unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation dar, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft in einem festen Rhythmus, ob die Beiträge bestehender Verträge noch zu den tatsächlichen Schäden und Kosten passen. Fließen dabei künftig erwartete Entwicklungen mit ein, kann sich der Beitrag verändern. Dabei gelten klare Leitplanken: Der Gewinnanteil wird nicht angehoben und einmal gewährte Nachlässe bleiben bestehen. Reichen die eigenen Zahlen nicht aus, greift der Versicherer auf branchenweite Statistiken zurück. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Die Beiträge bestehender Verträge werden alle drei Kalenderjahre im Rahmen einer Neukalkulation überprüft.
Welche Faktoren fließen in die Neukalkulation ein?
Ermittelt werden Veränderungen der Schadenaufwendungen und Kosten. Zugrunde gelegt werden die bisherige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation, nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Kann der Gewinnansatz bei der Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
Bleiben gewährte Nachlässe erhalten?
Ja. Ihnen gewährte Nachlässe dürfen bei der Neukalkulation nicht verändert werden.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Reichen unternehmenseigene Daten als Grundlage nicht aus, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.