In der Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz gilt der Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer der Bauherren-Haftpflichtversicherung – hier erfahren Sie, wer mit dieser Rolle konkret abgesichert ist.
Im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz-Haftpflichtversicherung gelten für die Versicherungsnehmerin bzw. den Versicherungsnehmer folgende Bestimmungen:
Der Schutz der Bauherren-Haftpflichtversicherung (nachfolgend als „Bauherren-Haftpflicht“ bezeichnet) gilt für Sie als unseren Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie diesen Vertrag abschließen, sind Sie die versicherte Person, für die der Schutz der Bauherren-Haftpflicht gilt. Die Bezeichnung „Bauherren-Haftpflicht“ ist dabei eine verkürzte Schreibweise für die Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz der Bauherren-Haftpflicht?
Der Schutz gilt für Sie als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer.
Was bedeutet die Kurzbezeichnung „Bauherren-Haftpflicht“?
„Bauherren-Haftpflicht“ ist die nachfolgend verwendete Bezeichnung für die Bauherren-Haftpflichtversicherung.
In welchem Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten im Tarif Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz-Haftpflichtversicherung.
Wer ist mit „Versicherungsnehmer“ gemeint?
Gemeint sind Sie als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer, für die bzw. den der Schutz der Bauherren-Haftpflicht gilt.