In der Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz gelten die für den Versicherungsnehmer festgelegten Bestimmungen auch für mitversicherte Personen. Erfahre, wer für die Obliegenheiten verantwortlich ist und wem die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag zusteht.
Es gelten die folgenden Bestimmungen hinsichtlich der Rechte und Pflichten mitversicherter Personen:
- Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auch auf mitversicherte Personen anzuwenden.
- Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als Versicherungsnehmer:in als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
- Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich Ihnen zu.
Was ist versichert und was nicht?
Was bedeutet das konkret?
Mitversicherte Personen sind an dieselben Regeln gebunden wie Sie selbst. Das bedeutet: Auch sie müssen die vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) einhalten. Wenn es jedoch darum geht, Rechte aus dem Vertrag geltend zu machen, sind allein Sie als Versicherungsnehmer:in dazu berechtigt.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auch auf mitversicherte Personen anzuwenden.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als Versicherungsnehmer:in als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer:in zu.
Können mitversicherte Personen selbst Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen?
Nein. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich Ihnen zu.