Bei der Bauherren-Haftpflicht Komfort der Allianz-Haftpflichtversicherung ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt – auch bei mehreren geschützten Personen. Erfahren Sie, wie Kosten angerechnet werden, wann mehrere Versicherungsfälle als einer gelten, was eine Selbstbeteiligung bedeutet und welche Folgen ein Mehraufwand durch Ihr Verhalten hat.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Versicherungssumme
Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Aufwendungen für Kosten
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr
Es kann vereinbart werden, dass wir die Versicherungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese:
- auf derselben Ursache oder
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Der Versicherungsfall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Selbstbeteiligung
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung).
Mehraufwand aufgrund Ihres Verhaltens
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung ist pro Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme gedeckelt – unabhängig davon, wie viele Personen geschützt sind. Reicht die Summe für berechtigte Ansprüche nicht aus, werden Prozesskosten anteilig übernommen. Kosten werden dabei nicht auf die Versicherungssumme angerechnet. Zusammenhängende Schäden können als ein Fall gewertet werden, und je nach Vereinbarung kann eine Selbstbeteiligung greifen. Wichtig: Die genauen Werte stehen in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wann gelten mehrere Versicherungsfälle als ein Fall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. Der Versicherungsfall gilt dann als im Zeitpunkt des ersten dieser Fälle eingetreten.
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung.
Was passiert bei Mehraufwand durch mein Verhalten?
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025