Im Tarif Kleintiere Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz erfahren Sie, welche Kosten im Versicherungsfall erstattet werden – von der Vergütung nach GOT über Medikamente und Verbrauchsmaterial bis hin zu Prothesen, Implantaten, Orthesen, Hilfsmitteln und Behandlungen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.
Im Versicherungsfall und für ergänzende Leistungen erstatten wir folgende Kosten:
Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin
Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin erstatten wir nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Medikamente und Verbrauchsmaterial
Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Prothesen und Implantate
Ein Implantat oder eine Prothese ist ein künstliches Material, das eingesetzt wird, um eine Körperfunktion zu unterstützen oder zu ersetzen. Beispiel: Ihrem Tier wird aufgrund eines Herzfehlers ein Herzschrittmacher eingesetzt. Wir erstatten die Kosten für Prothesen und Implantate. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen, als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten.
Orthesen und Hilfsmittel
Eine Orthese oder ein Hilfsmittel wird verwendet um ein Körperteil zu schonen, zu ergänzen oder während der Heilungsphase zu unterstützen. Beispiel: Ihrem Tier wird nach einer Operation das Tragen einer Bandage verordnet. Wir erstatten die Kosten für Orthesen und Hilfsmittel. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese aufgrund einer Behandlung verordnet.
Versicherung im Ausland
Tritt ein Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts auf, gilt:
- Wir erstatten die im jeweiligen Land geltende übliche Vergütung der Tierärzte bzw. Tierärztinnen.
- Unsere Leistung ist auf die Kosten beschränkt, die maximal bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
- Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt im Versicherungsfall die Behandlungskosten Ihres Kleintiers. Dazu zählen die Tierarzt-Vergütung nach der geltenden Gebührenordnung, verordnete Medikamente und Verbrauchsmaterial sowie eingesetzte Prothesen und Implantate. Auch verordnete Orthesen und Hilfsmittel sind erfasst. Erkrankt Ihr Tier auf einer vorübergehenden Auslandsreise, ist es dort ebenfalls abgesichert – im Rahmen der beschriebenen Grenzen.
Häufige Fragen
Nach welcher Grundlage werden die Tierarztkosten erstattet?
Die Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin wird nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung erstattet. Die Höhe des versicherten Gebührensatzes entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Werden Medikamente und Verbrauchsmaterial erstattet?
Ja. Die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial werden erstattet, sofern der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Sind Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel abgedeckt?
Ja. Die Kosten für Prothesen und Implantate werden erstattet, einschließlich Einsetzen und Entfernen. Ebenso werden Orthesen und Hilfsmittel erstattet, sofern der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese aufgrund einer Behandlung verordnet.
Bin ich auch im Ausland versichert?
Tritt ein Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts auf, wird die im jeweiligen Land übliche Vergütung der Tierärzte bzw. Tierärztinnen erstattet – maximal bis zu den Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025