In der Tierkrankenversicherung Pferde Smart der Allianz kann der Tarifbeitrag nach einer Neukalkulation angehoben oder abgesenkt werden – hier erfährst du, wann eine Beitragserhöhung zulässig ist, wann eine Absenkung verpflichtend erfolgt und ab wann die Änderung für bestehende Verträge gilt.
Beitragsanpassung im Tarif Pferde Smart:
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Die sich danach ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für deine Pferde-Smart-Versicherung ist nicht dauerhaft festgeschrieben, sondern wird regelmäßig neu berechnet. Fällt diese Berechnung höher aus, kann der Beitrag steigen; fällt sie niedriger aus, muss der Beitrag gesenkt werden. Eine solche Änderung wirkt sich immer erst ab dem nächsten Versicherungsjahr auf deinen laufenden Vertrag aus.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag angehoben werden?
Wenn die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag ergibt, ist die Allianz berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben.
Wird der Beitrag auch gesenkt?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Ab wann gilt eine Beitragsänderung?
Die sich ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Wodurch entsteht eine Beitragsänderung?
Grundlage ist die Neukalkulation. Je nachdem, ob sich dabei ein höherer oder ein niedrigerer Tarifbeitrag als bisher ergibt, wird der Beitrag um die Differenz angehoben oder abgesenkt.