Für den Tarif Pferde Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt deutsches Recht. Neben den gesetzlichen Gerichtsständen wird geregelt, welches Gericht bei Schadenereignissen im Ausland zuständig ist und was bei einem Wohnsitzwechsel außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz gilt.
Deutsches Recht
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag richtet sich nach deutschem Recht. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich ist geregelt, dass bei Schadenfällen im Ausland – sofern Sie beim Vertragsabschluss in Deutschland ansässig waren – nur deutsche Gerichte zuständig sind. Ziehen Sie in bestimmte Länder außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz, ist für Klagen das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Gericht ist grundsätzlich zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend wurden besondere Regelungen für Schadenereignisse im Ausland und für einen Wohnsitzwechsel vereinbart.
Was gilt, wenn ein versichertes Ereignis im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.