Bei einer Beitragserhöhung im Tarif Pferde Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht: Steigt der Beitrag, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend ändert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Erfahren Sie, welche Fristen dabei gelten.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung ohne entsprechende Änderung des Versicherungsschutzes:
- Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.
- Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung.
- Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragsanpassung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag steigt, ohne dass Sie dafür einen entsprechend größeren Versicherungsschutz erhalten, dürfen Sie den Vertrag beenden. Dafür haben Sie nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Die Versicherung informiert Sie rechtzeitig – mindestens einen Monat vor der Erhöhung – und weist Sie in dieser Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Häufige Fragen
Wann habe ich ein Kündigungsrecht nach einer Beitragsanpassung?
Sie haben ein Kündigungsrecht, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert.
Wie lange habe ich Zeit, um zu kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragsanpassung kündigen.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Wann werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Darin wird auf das gesetzliche Kündigungsrecht hingewiesen.