Wer sein Tier über den Tarif Kleintiere Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz absichert, muss bereits vor einem Versicherungsfall bestimmte Pflichten beachten – etwa eine tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie die Versorgung mit Futter und Wasser. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung und ganz oder teilweise Leistungsfreiheit.
Zur Vermeidung eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall
Was müssen Sie genau beachten?
Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten und Unfällen
Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Beispiele:
- Tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung
- Versorgung mit Futter und Wasser
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als Tierhalter tragen Sie Verantwortung dafür, Ihr Tier gut zu versorgen und Schäden möglichst zu vermeiden. Das umfasst zum Beispiel eine artgerechte Unterbringung und die Versorgung mit Futter und Wasser. Kümmern Sie sich nicht ausreichend, kann die Versicherung den Vertrag kündigen und die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor einem Versicherungsfall?
Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Welche Beispiele nennt der Tarif für zumutbare Maßnahmen?
Genannt werden eine tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie die Versorgung mit Futter und Wasser.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist die Allianz berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Gelten diese Obliegenheiten vor oder nach dem Versicherungsfall?
Diese Obliegenheiten gelten vor Eintritt des Versicherungsfalls und dienen der Vermeidung eines Versicherungsfalls.