Im Tarif Kleintiere Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz wird der Beitrag bestehender Verträge einmal im Kalenderjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen neu kalkuliert. Dabei fließen Schaden- und Kostenentwicklung sowie Änderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ein.
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehende Verträge einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren.
Grundlagen der Neukalkulation:
- Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden zusammengefasst.
- Die Neukalkulation richtet sich nach der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
- Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihres Vertrags kann einmal pro Kalenderjahr überprüft und neu berechnet werden. Grundlage sind fachlich anerkannte Berechnungsmethoden sowie die tatsächliche und erwartete Entwicklung von Schäden und Kosten. Auch Änderungen bei den tierärztlichen Gebühren können dabei eine Rolle spielen. Bereits festgelegte persönliche Zu- oder Abschläge bleiben von dieser Neukalkulation unberührt.
Häufige Fragen
Wie oft kann der Beitrag neu kalkuliert werden?
Der Beitrag für bestehende Verträge kann einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu kalkuliert werden.
Wonach richtet sich die Neukalkulation?
Sie richtet sich nach der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Werden Änderungen der tierärztlichen Gebühren berücksichtigt?
Ja, wir sind insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Ändern sich meine individuellen Zu- und Abschläge?
Nein, individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.