Wie sich der Beitrag der Allianz Tierkrankenversicherung im Tarif Kleintiere Basis entwickeln kann, hängt von der Neukalkulation ab: Sie kann zu einer Anhebung, aber ebenso zu einer Absenkung führen. Erfahren Sie, wann Beitragsänderungen greifen und ab welchem Zeitpunkt sie für bestehende Verträge gelten.
Beitragsanhebung:
Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben.
Beitragssenkung:
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Wirksamkeit der Änderung:
Die sich danach ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag im Tarif Kleintiere Basis wird regelmäßig neu berechnet. Fällt diese Neuberechnung höher aus, darf der Beitrag angehoben werden; fällt sie niedriger aus, muss der Beitrag entsprechend gesenkt werden. Wirksam wird eine solche Änderung jeweils zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag angehoben werden?
Wenn die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag ergibt, ist die Allianz berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben.
Kann der Beitrag auch gesenkt werden?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Ab wann gelten Beitragsänderungen?
Die sich ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
Für welche Verträge gelten die Änderungen?
Die Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge, jeweils ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.