Im Tarif Kleintiere Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag nicht rechtzeitig entrichtet, sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Vertrag oder Leistungsfreiheit möglich.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Schutz wie vereinbart startet, sollten Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig bezahlen. Bleibt diese Zahlung aus, kann der Versicherer sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag lösen oder von der Leistung befreit sein. Die pünktliche Beitragszahlung ist somit die Grundlage für den Beginn des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz im Tarif Kleintiere Basis?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn der fällige erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Welcher Beitrag ist für den Beginn entscheidend?
Entscheidend ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann der Versicherer zurücktreten oder leistungsfrei sein?
Dies richtet sich nach den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.