Die Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Kleintiere Komfort erstattet nicht alle Kosten: Routine- und Vorsorgeuntersuchungen, kosmetische Zahnbehandlungen, Trächtigkeit und Geburt, vorbeugende Kastration oder Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten sind ausgeschlossen. Hier erfahren Sie, welche Behandlungen, Kosten und Ereignisse nicht versichert sind und wo weltweiter Schutz gilt.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Tierkrankenversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie: Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Ereignisse, Behandlungen und ergänzenden Leistungen ergeben.
Ausgeschlossene Behandlungen, Kosten und Ereignisse
Keine Kosten erstatten wir für:
- Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen.
- Kosmetische Zahnbehandlung, Kieferorthopädie oder Zahnsteinentfernung im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
- Trächtigkeit, Decken, Geburt und Scheinträchtigkeit sowie alle in Zusammenhang stehenden Behandlungen.
- Kosten für eine vorbeugende oder nicht medizinisch notwendige Kastration beziehungsweise Sterilisation. Erstattet wird hingegen eine medizinisch notwendige Kastration beziehungsweise Sterilisation z.B. aufgrund gynäkologischer, andrologischer, onkologischer oder sonstiger hormonbedingter Krankheitsbilder.
- Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, zum Beispiel Aggressivität oder Hypersexualität.
- Psychotherapeutische Behandlungen.
- Behandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen.
- Behandlung von Kurzköpfigkeit (brachycephales Syndrom).
- Bachblütentherapie, Bioresonanztherapie.
- Einschläferung.
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel.
- Vorbeugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate.
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten.
- Transportkosten für das Tier sowie Wegegeld und Reisekosten des Tierhalters bzw. der Tierhalterin und/oder des Tierarztes bzw. der Tierärztin.
- Behandlung von Versicherungsfällen, die Sie, ein Familienangehöriger, eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person oder ein abweichender Halter bzw. eine abweichende Halterin des Tiers vorsätzlich herbeigeführt haben oder für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben.
- Behandlung von Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen.
- Behandlung von Krankheiten, Fehlentwicklungen oder Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen.
- Behandlung von Krankheiten oder Fehlentwicklungen, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen.
Zusätzliche Ausschlüsse im Versicherungsschein
Weitere individuell mit Ihnen vereinbarte Ausschlüsse zu
- Krankheiten,
- Beeinträchtigungen durch Unfälle oder
- Fehlentwicklungen
können mit Ihnen in Ihrem Versicherungsschein vereinbart sein. Ist dies der Fall, sind auch Behandlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang hiermit stehen, nicht versichert.
Bitte beachten Sie: Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind unsere Gesundheitsfragen im Antrag. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigeobliegenheit können Sie dem Antrag entnehmen.
Wo bin ich versichert?
Versicherungsschutz besteht in Deutschland und während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu zwölf Monaten auch weltweit. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Beispiel: Sie fahren ins Ausland, um Ihr Tier in einer bestimmten Klinik operieren zu lassen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt Behandlungen ab, die medizinisch wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung nötig sind. Rein vorbeugende, kosmetische oder freiwillige Maßnahmen sowie bestimmte Sonderfälle wie Trächtigkeit, Verhaltensbehandlungen oder alternative Therapien sind hingegen nicht abgedeckt. Der Schutz gilt in Deutschland und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit, nicht aber für gezielt im Ausland geplante Behandlungen.
Häufige Fragen
Werden Routine- und Vorsorgeuntersuchungen erstattet?
Nein. Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen, werden nicht erstattet.
Ist eine Kastration meines Tieres versichert?
Eine vorbeugende oder nicht medizinisch notwendige Kastration beziehungsweise Sterilisation ist ausgeschlossen. Erstattet wird hingegen eine medizinisch notwendige Kastration beziehungsweise Sterilisation, z.B. aufgrund gynäkologischer, andrologischer, onkologischer oder sonstiger hormonbedingter Krankheitsbilder.
Besteht Versicherungsschutz auch im Ausland?
Versicherungsschutz besteht in Deutschland und während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland bis zu zwölf Monaten auch weltweit. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Sind Kosten rund um Trächtigkeit und Geburt abgedeckt?
Nein. Trächtigkeit, Decken, Geburt und Scheinträchtigkeit sowie alle in Zusammenhang stehenden Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Können weitere Ausschlüsse für mich gelten?
Ja. Weitere individuell vereinbarte Ausschlüsse zu Krankheiten, Beeinträchtigungen durch Unfälle oder Fehlentwicklungen können in Ihrem Versicherungsschein vereinbart sein. In diesem Fall sind auch Behandlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang hiermit stehen, nicht versichert.