In der Tierkrankenversicherung Kleintiere Komfort der Allianz erstattet der Versicherer die Kosten bis zur Jahreshöchstsumme, Operationen unbegrenzt, Physiotherapie bis 500 Euro sowie rassespezifische Erkrankungen und Strahlentherapie bis 2.500 Euro – erfahren Sie, welche Leistungsgrenzen und Selbstbeteiligung im Detail gelten.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Jahreshöchstsumme (Grundsatz):
Je Versicherungsjahr erstatten wir die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstsumme.
Nach Vertragsende gilt: Sie können die im letzten Versicherungsjahr vor der Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme auch nach Vertragsende in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und uns gemeldet wurde.
Höchstsumme für Operationen:
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum erstatten wir die Kosten je Versicherungsjahr unbegrenzt.
Für die Kosten der letzten operationsvorbereitenden Untersuchung gilt: Diese werden nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Höchstsumme für Physiotherapie beziehungsweise manuelle Therapien:
Wir erstatten insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Physiotherapie.
Als Physiotherapie ist versichert:
- Unterwasserlaufband
- Massagen (Lymphdrainagen)
- Manuelle Therapie
- Magnetfeldtherapie
- Lasertherapie
- Bewegungstherapie
- Elektrotherapie
- Hydrotherapie
- Lichttherapie
- Physikalische Therapie
- Thermotherapie
- Osteopathie
- Chiropraktik
Die Physiotherapie kann auch von einem Therapeuten bzw. einer Therapeutin ohne ärztliche Zulassung erbracht werden. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin die Physiotherapie zur Nachbehandlung einer Operation verordnet. Wir erstatten die Kosten der Physiotherapie auch über den versicherten Nachbehandlungszeitraum hinaus.
Für die jährliche Höchstsumme für Physiotherapie gilt: Wir erstatten diese Kosten zusätzlich zu der vereinbarten Höchstsumme für Operationen.
Haben Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz mit uns vereinbart, erstatten wir diese 500 Euro für versicherte Physiotherapie unabhängig von einer Operation und zusätzlich zu den Heilbehandlungskosten. Insgesamt ist unsere Leistung für versicherte Physiotherapie auf maximal 500 Euro je Versicherungsjahr zusätzlich zu Operations- und Heilbehandlungskosten beschränkt. Ob Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz abgeschlossen haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Höchstsumme für die Behandlung bestimmter Fehlentwicklungen und besonderer Erkrankungen (Rassespezifische Erkrankungen):
Für bestimmte Fehlentwicklungen erstatten wir maximal 2.500 Euro je Fehlentwicklung. Diese Höchstsumme gilt für die gesamte Zeit, in der das Tier bei uns versichert ist. Die begrenzte Summe gilt insgesamt für alle mit der Fehlentwicklung zusammenhängenden Behandlungen. Hierzu zählen:
- Operationen
- Heilbehandlungen
- Physiotherapie
Die begrenzte Höchstsumme gilt für folgende Fehlentwicklungen:
- Fehlentwicklung des Hüftgelenks (Hüftgelenksdysplasie (HD))
- Fehlentwicklung des Ellenbogengelenks (Ellenbogengelenksdysplasie (ED))
- verkürzte Elle (Radius Curvus)
- Verrenkung der Kniescheibe (Patellaluxation)
- Rolllid (Ektropium/Entropium)
- Nabelbruch (Umbilikalhernie)
- Hodenhochstand (Kryptorchismus)
Die Höchstsumme je Fehlentwicklung erstatten wir zusätzlich zu den vereinbarten Höchstsummen für Operationen und Heilbehandlungen. Heilbehandlungen sind nur versichert, wenn Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz mit uns ausdrücklich vereinbart haben. Ob Sie ihn abgeschlossen haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Höchstsumme für Strahlentherapie:
Wir erstatten die Kosten für eine Strahlentherapie im Anschluss an eine zugehörige Operation bis zu 2.500 Euro je Versicherungsjahr. Die Kosten erstatten wir über den Nachbehandlungszeitraum der Operation hinaus.
Selbstbeteiligung:
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von jeder eingereichten Rechnung von unserer Entschädigungsleistung ab. Ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif legt fest, bis zu welchen Beträgen Kosten erstattet werden. Operationen sind je Versicherungsjahr unbegrenzt abgedeckt, während für Physiotherapie, bestimmte rassespezifische Erkrankungen und Strahlentherapie eigene Höchstsummen gelten. Die Jahreshöchstsumme sowie eine mögliche Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem individuellen Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Sind Operationen in ihrer Höhe begrenzt?
Nein. Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum werden die Kosten je Versicherungsjahr unbegrenzt erstattet. Die Kosten der letzten operationsvorbereitenden Untersuchung werden nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Wie viel wird für Physiotherapie erstattet?
Für versicherte Physiotherapie werden insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr erstattet – zusätzlich zur vereinbarten Höchstsumme für Operationen. Mit dem Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz gilt dieser Betrag unabhängig von einer Operation und zusätzlich zu den Heilbehandlungskosten.
Welche Höchstsumme gilt für rassespezifische Erkrankungen?
Für bestimmte Fehlentwicklungen werden maximal 2.500 Euro je Fehlentwicklung erstattet. Diese Höchstsumme gilt für die gesamte Zeit, in der das Tier versichert ist, und umfasst Operationen, Heilbehandlungen und Physiotherapie zusammen.
Kann ich nach Vertragsende noch Leistungen erhalten?
Ja. Die im letzten Versicherungsjahr vor Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme kann auch nach Vertragsende in Anspruch genommen werden, sofern der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit begonnen hat und gemeldet wurde.
Wo finde ich meine Jahreshöchstsumme und Selbstbeteiligung?
Die Jahreshöchstsumme sowie Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von jeder eingereichten Rechnung von der Entschädigungsleistung abgezogen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025