Im Tarif Kleintiere Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt bei Krankheit oder Fehlentwicklung eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn, während bei Unfällen keine Wartezeit besteht. Zudem wird nicht für sogenannte Zweckabschlüsse geleistet, bei denen sich die Behandlung schon vor Vertragsabschluss abgezeichnet hat.
Wartezeiten
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit oder Fehlentwicklung besteht eine Wartezeit. Die Wartezeit beträgt drei Monate. Die Wartezeit läuft ab dem Beginn des Versicherungsschutzes nach Ziffer 8.1. Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit aufgrund von Krankheit oder Fehlentwicklung eintreten oder beginnen, besteht kein Versicherungsschutz.
Außerdem besteht kein Versicherungsschutz:
- Wenn die Krankheit oder Fehlentwicklung in der Wartezeit erkennbar in Erscheinung getreten ist und die Behandlung erst nach Ablauf der Wartezeit begonnen oder fortgesetzt wird.
- Für Behandlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang zu Versicherungsfällen stehen, die in der Wartezeit eingetreten sind oder begonnen haben. Für eine Operation besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz, wenn die Diagnostik oder die operationsvorbereitenden Untersuchungen innerhalb der Wartezeit erfolgt sind.
Beispiel: Am Rücken Ihres Tiers ist innerhalb der Wartezeit ein Tumor sichtbar. Die Kosten der Behandlung dieses Tumors werden in der Wartezeit und nach Ablauf der Wartezeit nicht erstattet.
Keine Wartezeit besteht bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen.
Beispiel: Ihr Tier zieht sich zwei Wochen nach Versicherungsbeginn einen Kreuzbandriss beim Spielen im Freien zu. Die Kosten der Operation werden Ihnen erstattet.
Keine Leistung bei Zweckabschlüssen
Wir leisten nicht für Zweckabschlüsse. Ein Zweckabschluss liegt in folgendem Fall vor:
- Sie haben den Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem sich die Notwendigkeit der veterinärmedizinischen Behandlung bereits abgezeichnet hat.
- Dies war Ihnen bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt oder hätte Ihnen aus den Gesamtumständen bekannt sein können.
Beispiel: Ihr Tier hatte einen Unfall und lahmt seitdem. Bevor Sie mit ihm zur Tierärztin gehen, schließen Sie eine Tierkrankenversicherung ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Nach Vertragsbeginn müssen Sie bei Krankheiten oder Fehlentwicklungen zunächst eine Zeit abwarten, bevor der Versicherungsschutz greift. Zeigt sich eine Erkrankung bereits in dieser Zeit, ist die Behandlung auch später nicht abgedeckt. Bei Unfällen greift der Schutz dagegen sofort. Schließen Sie den Vertrag erst ab, wenn eine Behandlung schon absehbar ist, gilt dies als Zweckabschluss und wird nicht erstattet.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Wartezeit bei Krankheit?
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit oder Fehlentwicklung beträgt die Wartezeit drei Monate. Sie läuft ab dem Beginn des Versicherungsschutzes nach Ziffer 8.1.
Gilt die Wartezeit auch bei Unfällen?
Nein. Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen besteht keine Wartezeit. Zieht sich Ihr Tier etwa zwei Wochen nach Versicherungsbeginn beim Spielen im Freien einen Kreuzbandriss zu, werden die Kosten der Operation erstattet.
Was passiert, wenn eine Krankheit schon in der Wartezeit sichtbar wird?
Tritt die Krankheit oder Fehlentwicklung in der Wartezeit erkennbar in Erscheinung und wird die Behandlung erst nach Ablauf der Wartezeit begonnen oder fortgesetzt, besteht kein Versicherungsschutz. Auch für Operationen gilt dies, wenn Diagnostik oder operationsvorbereitende Untersuchungen innerhalb der Wartezeit erfolgt sind.
Was ist ein Zweckabschluss?
Ein Zweckabschluss liegt vor, wenn Sie den Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen haben, zu dem sich die Notwendigkeit der veterinärmedizinischen Behandlung bereits abgezeichnet hat und dies Ihnen bekannt war oder aus den Gesamtumständen bekannt sein konnte. Für Zweckabschlüsse wird nicht geleistet.