In der Tierkrankenversicherung Kleintiere Basis der Allianz bestimmen klare Leistungsgrenzen den Umfang der Erstattung: eine Jahreshöchstsumme, bis zu 3.000 Euro für Operationen, bis zu 500 Euro für Physiotherapie sowie eine mögliche Selbstbeteiligung. Erfahren Sie, welche Regeln je Versicherungsjahr und nach Vertragsende gelten.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Jahreshöchstsumme (Grundsatz):
Je Versicherungsjahr erstatten wir die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstsumme.
Nach Vertragsende gilt: Sie können die im letzten Versicherungsjahr vor der Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme auch nach Vertragsende in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und uns gemeldet wurde.
Höchstsumme für Operationen:
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum erstatten wir Kosten bis zu 3.000 Euro je Versicherungsjahr.
Für die Kosten der letzten operationsvorbereitenden Untersuchung gilt: Diese werden nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Höchstsumme für Physiotherapie beziehungsweise manuelle Therapien:
Wir erstatten insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Physiotherapie. Als Physiotherapie ist versichert:
- Unterwasserlaufband
- Massagen (Lymphdrainagen)
- Manuelle Therapie
- Magnetfeldtherapie
- Lasertherapie
- Bewegungstherapie
- Elektrotherapie
- Hydrotherapie
- Lichttherapie
- Physikalische Therapie
- Thermotherapie
- Osteopathie
- Chiropraktik
Die Physiotherapie kann auch von einem Therapeuten bzw. einer Therapeutin ohne ärztliche Zulassung erbracht werden. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin die Physiotherapie zur Nachbehandlung einer Operation verordnet.
Wir erstatten die Kosten der Physiotherapie auch über den versicherten Nachbehandlungszeitraum hinaus. Für die jährliche Höchstsumme für Physiotherapie gilt: Wir erstatten diese Kosten zusätzlich zu der vereinbarten Höchstsumme für Operationen.
Haben Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz mit uns vereinbart, erstatten wir diese 500 Euro für versicherte Physiotherapie unabhängig von einer Operation und zusätzlich zu den Heilbehandlungskosten. Insgesamt ist unsere Leistung für versicherte Physiotherapie auf maximal 500 Euro je Versicherungsjahr zusätzlich zu Operations- und Heilbehandlungskosten beschränkt. Ob Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz abgeschlossen haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Selbstbeteiligung:
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von jeder eingereichten Rechnung von unserer Entschädigungsleistung ab. Ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgrenzen legen fest, bis zu welchen Beträgen im Tarif Kleintiere Basis pro Versicherungsjahr erstattet wird. Grundlage ist die Jahreshöchstsumme aus dem Versicherungsschein. Für Operationen samt Nachbehandlung sowie für Physiotherapie gelten eigene Obergrenzen, wobei die Physiotherapie zusätzlich zur Operations-Höchstsumme erstattet wird. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie von jeder Rechnung abgezogen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind Versicherungsschein und Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung je Versicherungsjahr?
Je Versicherungsjahr werden die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstsumme erstattet.
Wie viel wird für Operationen erstattet?
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum werden Kosten bis zu 3.000 Euro je Versicherungsjahr erstattet. Die letzte operationsvorbereitende Untersuchung wird nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Wie viel wird für Physiotherapie erstattet?
Für versicherte Physiotherapie werden insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr erstattet – zusätzlich zur vereinbarten Höchstsumme für Operationen. Voraussetzung ist eine tierärztliche Verordnung zur Nachbehandlung einer Operation; die Behandlung kann auch von einem Therapeuten ohne ärztliche Zulassung erbracht werden.
Kann ich die Jahreshöchstsumme nach Vertragsende noch nutzen?
Ja. Die im letzten Versicherungsjahr vor Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme kann auch nach Vertragsende in Anspruch genommen werden, sofern der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und gemeldet wurde.
Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie von jeder eingereichten Rechnung von der Entschädigungsleistung abgezogen. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.