Bei der Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Kleintiere Basis wird die Entschädigung dann fällig, wenn die Zahlungspflicht dem Grunde nach und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind. Was das für die Auszahlung bedeutet, erfahren Sie hier kompakt.
Im Tarif Kleintiere Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Fälligkeit der Entschädigungsleistung:
- Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Entschädigung setzt voraus, dass zwei Punkte geklärt sind: ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht und wie hoch die Leistung ausfällt. Erst wenn beides abschließend feststeht, wird die Entschädigung fällig. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fälligkeit erfüllt sein?
Es müssen sowohl die Zahlungspflicht als auch die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sein.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den Tarif Kleintiere Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz.
Gibt es eine feste Frist bis zur Auszahlung?
Eine feste Frist ist hier nicht genannt. Maßgeblich ist die abschließende Feststellung von Zahlungspflicht und Leistungshöhe; Weiteres hängt vom konkreten Bedingungswerk ab.