In der Tierkrankenversicherung Kleintiere Basis der Allianz regelt der Leistungsrang, wie sich Ansprüche verhalten, wenn für denselben Versicherungsfall auch ein anderer Versicherer leisten kann – inklusive Vorleistung, Subsidiarität und der Pflicht, eine bestehende Mehrfachversicherung unverzüglich mitzuteilen.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Besteht für dasselbe Ereignis noch ein weiterer Versicherungsvertrag bei einem anderen Anbieter, so ist dieser vorrangig zuständig. Sie dürfen dennoch selbst entscheiden, wo Sie den Fall melden. Melden Sie ihn bei der Allianz, tritt diese zunächst in Vorleistung. Wichtig ist, dass Sie eine solche weitere Versicherungsmöglichkeit sofort mitteilen, da eine Verletzung dieser Pflicht Folgen für den Leistungsanspruch haben kann.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn ich für denselben Fall auch bei einem anderen Versicherer Leistungen beanspruchen kann?
Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Bei welchem Versicherer muss ich den Versicherungsfall melden?
Es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.
Welche Folgen hat es, wenn ich die Mitteilungspflicht verletze?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann die Allianz ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025