Nach einem Versicherungsfall in der Tierkrankenversicherung Kleintiere Basis der Allianz sind bestimmte Pflichten einzuhalten: Originalrechnungen oder Kopien fristgerecht vorlegen, vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilen und das Untersuchungsrecht am Tier ermöglichen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung oder eine ganz oder teilweise Leistungsfreiheit.
Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall
Was müssen Sie genau beachten?
Vorlage der Originalrechnung oder Kopie
Um einen Leistungsanspruch geltend zu machen, benötigen wir die Originalrechnungen oder Kopien. Sie dienen als Nachweis für die Kosten, die durch die versicherte Behandlung entstanden sind.
Die Originalrechnungen oder Kopien müssen Sie uns unverzüglich, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist, vorlegen.
Aus der Rechnung muss Folgendes ersichtlich sein:
- der Name des Halters bzw. der Halterin des Tiers
- der Name und die Identifikationsnummer (Chip oder Tätowierung) des Tiers
Bei fehlender Chip- oder Tätowierungsnummer benötigen wir Rasse, Alter und Geburtsdatum.
- die Diagnose
- die berechnete Leistung, aufgegliedert nach Gebührenposition mit dem jeweiligen Gebührensatz
- das Datum der erbrachten Leistungen
- die angewandten und abgegebenen Medikamente, ihre Dosierung beziehungsweise Menge sowie das Datum der Medikamentenanwendung beziehungsweise -abgabe
Bewahren Sie die Originalrechnungen sorgsam auf. Innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Versicherungsfalls gilt: Wir können die Vorlage der Originalrechnung zur Einsicht verlangen.
Waren für Behandlungen des versicherten Tiers spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren notwendig und sind diese verrechnet worden, gilt: Auf unser Verlangen müssen Sie uns die entsprechenden Untersuchungsdokumente vorlegen, zum Beispiel für EKG, Röntgen oder Ultraschall.
Auskunftspflicht
Sie müssen uns zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs sämtliche Auskünfte, um die wir Sie bitten, vollständig und wahrheitsgemäß erteilen.
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Tierärzten bzw. Tierärztinnen, die das versicherte Tier behandelt oder untersucht haben. Sie können dafür die Tierärzte bzw. Tierärztinnen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Alternativ müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Untersuchungsrecht
Wir behalten uns vor, zur Prüfung unserer Leistungspflicht das versicherte Tier von einem von uns bestimmten Tierarzt bzw. einer von uns bestimmten Tierärztin untersuchen zu lassen. Wir tragen die Kosten dieser Untersuchung.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Nach einer tierärztlichen Behandlung sollten Sie die Rechnungen zeitnah einreichen und alle Angaben zu Tier, Halter, Diagnose, Leistungen und Medikamenten bereithalten. Auf Nachfrage sind Auskünfte zu geben und Unterlagen wie Röntgen- oder Ultraschallbilder vorzulegen. Der Versicherer darf das Tier zudem von einer eigenen Tierärztin oder einem eigenen Tierarzt untersuchen lassen und übernimmt die Kosten dafür. Halten Sie diese Pflichten nicht ein, kann das Folgen für Kündigung und Leistung haben. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Rechnungen einreichen?
Sie müssen die Originalrechnungen oder Kopien unverzüglich vorlegen, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist.
Was muss aus der Rechnung hervorgehen?
Ersichtlich sein müssen der Name des Halters bzw. der Halterin, der Name und die Identifikationsnummer (Chip oder Tätowierung) des Tiers, die Diagnose, die berechnete Leistung aufgegliedert nach Gebührenposition mit Gebührensatz, das Datum der erbrachten Leistungen sowie die angewandten und abgegebenen Medikamente mit Dosierung bzw. Menge und Datum. Bei fehlender Chip- oder Tätowierungsnummer werden Rasse, Alter und Geburtsdatum benötigt.
Wer trägt die Kosten, wenn das Tier vom Versicherer untersucht wird?
Der Versicherer kann das versicherte Tier von einem von ihm bestimmten Tierarzt bzw. einer von ihm bestimmten Tierärztin untersuchen lassen und trägt die Kosten dieser Untersuchung.
Wie lange kann die Vorlage der Originalrechnung verlangt werden?
Innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Versicherungsfalls kann der Versicherer die Vorlage der Originalrechnung zur Einsicht verlangen. Bewahren Sie die Originalrechnungen daher sorgsam auf.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.