Im Tarif Kleintiere Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz können neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren übernommen werden – ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Angebot in Textform abläuft und welche Fristen für Zustimmung oder Ablehnung wichtig sind.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen. Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass wesentliche Bestandteile Ihres bisherigen Versicherungsschutzes entfallen. Zu diesen wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter „Was ist versichert?“ im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen bei einer Gesamtbetrachtung der Änderungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Versicherungsschutz führen.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
- Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail).
- Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
- Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
- Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen.
- Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis: Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz ihre Bedingungen für den Tarif Kleintiere Basis überarbeitet, können Sie die aktualisierte Fassung in einem vereinfachten Verfahren übernehmen, ohne dass Ihr Versicherungsschutz unterbrochen wird. Sie erhalten das Angebot rechtzeitig in Textform und können in Ruhe entscheiden, ob Sie zustimmen oder ablehnen. Diese Lesehilfe ist unverbindlich; maßgeblich sind allein die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Wie erhalte ich das Angebot zur Umstellung?
Das Angebot erhalten Sie mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Unterschiede zu Ihren bisherigen Bedingungen werden dabei besonders kenntlich gemacht.
Wie lange habe ich Zeit, um zu reagieren?
Sie können den neuen Versicherungsbedingungen innerhalb von zwei Monaten in Textform entweder zustimmen oder sie ablehnen.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf diese Genehmigungswirkung weist die Allianz im Angebot besonders hin.
Was gilt, wenn ich die neuen Bedingungen ablehne?
Bei einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sowohl Sie als auch die Allianz haben jedoch das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Gilt dieses Verfahren auch für eine Beitragsanpassung?
Nein. Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.