Für den Tarif Kleintiere Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz stehen mehrere Beschwerdewege offen: direkt beim Versicherer oder Vermittler, beim Ombudsmann für Versicherungen, bei der BaFin sowie der Rechtsweg – inklusive der geltenden Beschwerdewerte und Bindungsgrenzen.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin:
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen:
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen:
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht:
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
- Anschrift: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Website: www.bafin.de
Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg:
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder Leistung nicht zufrieden sind, haben Sie mehrere Wege, Ihre Beschwerde vorzubringen: direkt beim Versicherer oder Vermittler, bei einer unabhängigen Schlichtungsstelle (Ombudsmann), bei der Aufsichtsbehörde BaFin oder über ein Gericht. Diese Wege stehen Ihnen nebeneinander offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich zuerst mit einer Beschwerde wenden?
Sie können sich direkt an uns oder an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin wenden. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Wer kann ein Verfahren beim Ombudsmann durchführen?
Das Verfahren beim Versicherungsombudsmann kann nur von Verbrauchern durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns für den Versicherer bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist der Versicherer an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Kann ich mich auch an die Aufsichtsbehörde wenden?
Ja. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn wenden.
Bleibt mir der Gang zum Gericht offen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025