Im Tarif Kleintiere Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt für Krankheit oder Fehlentwicklung eine Wartezeit von drei Monaten, während bei Unfällen kein Wartezeitausschluss besteht. Erfahren Sie außerdem, warum sogenannte Zweckabschlüsse von der Leistung ausgenommen sind – mit anschaulichen Beispielen.
Wartezeiten
Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit oder Fehlentwicklung besteht eine Wartezeit. Die Wartezeit beträgt drei Monate. Die Wartezeit läuft ab dem Beginn des Versicherungsschutzes nach Ziffer 8.1.
Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit aufgrund von Krankheit oder Fehlentwicklung eintreten oder beginnen, besteht kein Versicherungsschutz.
Außerdem besteht kein Versicherungsschutz:
- Wenn die Krankheit oder Fehlentwicklung in der Wartezeit erkennbar in Erscheinung getreten ist und die Behandlung erst nach Ablauf der Wartezeit begonnen oder fortgesetzt wird.
- Für Behandlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang zu Versicherungsfällen stehen, die in der Wartezeit eingetreten sind oder begonnen haben.
Für eine Operation besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz, wenn die Diagnostik oder die operationsvorbereitenden Untersuchungen innerhalb der Wartezeit erfolgt sind.
Beispiel: Am Rücken Ihres Tiers ist innerhalb der Wartezeit ein Tumor sichtbar. Die Kosten der Behandlung dieses Tumors werden in der Wartezeit und nach Ablauf der Wartezeit nicht erstattet.
Keine Wartezeit besteht bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen.
Beispiel: Ihr Tier zieht sich zwei Wochen nach Versicherungsbeginn einen Kreuzbandriss beim Spielen im Freien zu. Die Kosten der Operation werden Ihnen erstattet.
Keine Leistung bei Zweckabschlüssen
Wir leisten nicht für Zweckabschlüsse.
Ein Zweckabschluss liegt in folgendem Fall vor:
- Sie haben den Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem sich die Notwendigkeit der veterinärmedizinischen Behandlung bereits abgezeichnet hat.
- Dies war Ihnen bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt oder hätte Ihnen aus den Gesamtumständen bekannt sein können.
Beispiel: Ihr Tier hatte einen Unfall und lahmt seitdem. Bevor Sie mit ihm zur Tierärztin gehen, schließen Sie eine Tierkrankenversicherung ab.
Was bedeutet das konkret?
Nach Vertragsbeginn gibt es bei Krankheiten und Fehlentwicklungen eine Zeitspanne von drei Monaten, in der noch keine Leistungen für solche Fälle übernommen werden. Beschwerden, die bereits in dieser Zeit auftreten oder sich abzeichnen, bleiben auch später ausgeschlossen. Bei plötzlichen Unfällen gilt diese Wartezeit dagegen nicht. Wer eine Versicherung erst dann abschließt, wenn eine Behandlung schon absehbar ist, erhält dafür ebenfalls keine Leistung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Wartezeit im Tarif Kleintiere Komfort?
Die Wartezeit beträgt drei Monate und läuft ab dem Beginn des Versicherungsschutzes nach Ziffer 8.1.
Gilt die Wartezeit auch bei Unfällen?
Nein. Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen besteht keine Wartezeit. Zieht sich Ihr Tier zum Beispiel zwei Wochen nach Versicherungsbeginn einen Kreuzbandriss zu, werden die Kosten der Operation erstattet.
Ist eine Operation nach Ablauf der Wartezeit immer versichert?
Nicht in jedem Fall. Für eine Operation besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein Versicherungsschutz, wenn die Diagnostik oder die operationsvorbereitenden Untersuchungen innerhalb der Wartezeit erfolgt sind.
Was ist ein Zweckabschluss?
Ein Zweckabschluss liegt vor, wenn Sie den Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen haben, zu dem sich die Notwendigkeit der veterinärmedizinischen Behandlung bereits abgezeichnet hat und Ihnen das bekannt war oder aus den Gesamtumständen bekannt sein konnte. Für Zweckabschlüsse wird nicht geleistet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025