In der Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Kleintiere Komfort erfahren Halter, was als Gefahrerhöhung gilt, welche Anzeigepflichten bestehen und welche Folgen eine Pflichtverletzung haben kann – vom Leistungsausschluss über die Kündigung bis zur Beitragserhöhung. Auch ein Sonderkündigungsrecht ist geregelt.
Ihre Pflichten im Zusammenhang mit einer Gefahrerhöhung:
Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten.
Wenn Sie ohne unsere vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, müssen Sie uns die Gefahrerhöhung unverzüglich anzeigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie diese Gefahrerhöhung erst nachträglich erkennen.
Auch eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eingetreten ist, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, sobald Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung:
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die im Zeitpunkt Ihrer Vertragserklärung vorhandenen Umstände so wesentlich ändern, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden.
Beispiel: Sie verändern die Haltungsart Ihres Tiers. Wenn Sie Ihre Katze als Wohnungskatze versichert haben und sie künftig ins Freie lassen wollen, müssen Sie uns dies mitteilen.
Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen:
Die Folgen einer Verletzung der Pflichten nach Ziffer 6.1.1 ergeben sich aus §§ 24 bis 27 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir:
- ganz oder teilweise leistungsfrei werden
- den Versicherungsvertrag kündigen
- den Beitrag erhöhen oder
- die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen
Wenn wir den Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöhen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
Mitversicherte Gefahrerhöhungen:
Die vorstehenden Regelungen sind in folgenden Fällen nicht anzuwenden: Die Gefahr hat sich nur unerheblich erhöht oder die Gefahrerhöhung ist nach den Umständen als mitversichert anzusehen.
Wie und wann passen wir Ihren Beitrag an?
Die Tarifbeiträge werden unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (insbesondere der Provisionen sowie der Sach- und Personalkosten) und des Gewinnansatzes kalkuliert. Wir sind berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe folgender Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich etwas an der Situation Ihres Tiers, wodurch ein Schadenfall wahrscheinlicher oder größer werden kann, spricht man von einer Gefahrerhöhung. Ein typisches Beispiel ist, wenn aus einer reinen Wohnungskatze ein Freigänger wird. Solche Veränderungen sollten Sie dem Versicherer mitteilen. Tun Sie das nicht, kann das je nach Situation Folgen für Ihren Versicherungsschutz oder Ihren Beitrag haben. Erhöht der Versicherer den Beitrag deutlich oder schließt er die höhere Gefahr aus, dürfen Sie den Vertrag kurzfristig kündigen.
Häufige Fragen
Was gilt als Gefahrerhöhung?
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die zum Zeitpunkt Ihrer Vertragserklärung vorhandenen Umstände so wesentlich ändern, dass der Eintritt des Versicherungsfalls, eine Vergrößerung des Schadens oder eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden. Beispiel: Ihre bisherige Wohnungskatze soll künftig ins Freie.
Was muss ich bei einer Gefahrerhöhung tun?
Ohne vorherige Zustimmung des Versicherers dürfen Sie keine Gefahrerhöhung vornehmen oder durch Dritte gestatten. Haben Sie dies dennoch getan oder ist eine Gefahrerhöhung unabhängig von Ihrem Willen eingetreten, müssen Sie diese unverzüglich anzeigen, sobald Sie davon Kenntnis erlangen.
Welche Folgen hat es, wenn ich meine Pflichten verletze?
Nach §§ 24 bis 27 VVG kann der Versicherer unter den dort genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei werden, den Vertrag kündigen, den Beitrag erhöhen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen.
Kann ich kündigen, wenn der Beitrag erhöht wird?
Ja. Wenn der Versicherer den Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöht oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließt, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.
Gibt es Fälle, in denen die Regelungen nicht gelten?
Ja. Die Regelungen sind nicht anzuwenden, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder die Gefahrerhöhung nach den Umständen als mitversichert anzusehen ist.